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Kurswechsel: Nationalrat beschließt Aus für Amtsgeheimnis

Am Mittwoch wird der Nationalrat einen Kurswechsel einläuten. Das Ende des Amtsgeheimnisses naht. Die wichtigsten Infos zum Informationsfreiheitsgesetz.

Das Amtsgeheimnis wird aus der Verfassung gestrichen. Dafür erhält die Bevölkerung aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes ein Recht auf mehr Informationen. Öffentliche Stellen müssen außerdem Informationen von allgemeinen Interesse offenlegen. 

In einer beschränkten Form gibt es das Gesetz bereits, nun folgt die Erweiterung.  

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Amtsgeheimnis in seiner jetzigen Form wird 2025 abgeschafft
  • Künftig soll es eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinde geben
  • Weiters gelten "Geheimhaltungsgründe" und es ist auf Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutz Rücksicht zu nehmen
  • "Information von allgemeinem Interesse" (z.B. Geschäftseinteilung, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter etc., neben bereits angeführten Studien, Gutachten, Verträgen, etc.) müssen proaktiv in einem Informationsregister auf www.data.gv.at ehestmöglich veröffentlicht werden
  • Allerdings sind Gemeinden unter 5.000 Einwohnern ausgenommen
  • Erfasst sind auch nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen – wobei die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden darf

Das Gesetz wird von vielen Expert:innen auch Mittel zur Korruptionsbekämpfung angesehen. Im Korruptions-Ranking der Transpareny International verbesserte sich Österreich zuletzt nur leicht und landete heuer auf Platz 20

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch wird der Nationalrat einen Kurswechsel einläuten.
  • Das Amtsgeheimnis wird aus der Verfassung gestrichen.
  • Dafür erhält die Bevölkerung aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes ein Recht auf mehr Informationen.
  • Die wichtigsten Eckpunkte.