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Keine verkürzte Quarantäne in Wien: Was nun gilt

Wien wird die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne nicht in Anspruch nehmen. Man bleibt bei der Variante, dass sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung freitesten können.

Somit kommt in Wien nicht jene Regel zum Einsatz, die eine Entlassung aus der Quarantäne ab dem fünften Tag ohne Test, aber dafür mit Verkehrsbeschränkung - allerdings mit Berufsausübung unter bestimmten Voraussetzungen - vorsieht. Im Rathaus wurde diese Variante nach rechtlicher Prüfung als "reine Empfehlung" des Bundes und nicht als verpflichtende Vorgabe klassifiziert.

  • Laut dem Wiener Beschlusstext, der PULS 24 vorliegt, wird in Wien die Quarantäne - wie auch bisher - zehn Tage dauern und automatisch enden, so man 48 Stunden vor Ablauf der zehn Tage symptomfrei ist. 
  • Nach dem fünften Tag können sich symptomfreie Personen freitesten. Das geht mittels eines PCR-Tests - nötig ist ein negativer Test oder ein CT-Wert über 30.

Medizinische Begründung

Der Krisenstab der Stadt Wien begründet die strengeren Regeln in Wien damit, dass nur 10 Prozent aller Infizierten sich bereits am fünften Tag freitesten können. Nur 30 Prozent der Infizierten schaffen es vor dem zehnten Tag. Man wolle nicht, dass die restlichen Personen arbeiten gehen. In Wien funktioniere das Testsystem so gut, dass man ab dem fünften Tag "täglich" einen Freitestversuch machen könne, so die Stadt. Der Bund habe zugesagt, dass Freitestversuche auch im April gratis sein werden. 

Hruška-Frank von der AK: Kranke dürfen rechtlich nicht arbeiten gehen

Die Leiterin der Abteilung Sozialpolitik in der Arbeiterkammer, Silvia Hruška-Frank, erklärt, dass Kranke rechtlich nicht arbeiten gehen dürfen und auch kein Druck vom Arbeitgeber aufgebaut werden darf. Wenn das doch passiert, rät sie, den praktischen Arzt oder die Arbeiterkammer zu kontaktieren.

Gebe es eine automatische Entlassung aus der Absonderung, sei davon auszugehen, dass viele Personen noch ansteckend wären, wird gewarnt. Die erforderliche Symptomfreiheit für 48 Stunden sei außerdem nur schwer überprüfbar, befand der Krisenstab. Das gelte auch für die Einhaltung des Verbot bestimmter Lebensbereiche wie die Gastronomie.

ribbon Zusammenfassung
  • Wien wird die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne nicht in Anspruch nehmen.
  • Man bleibt bei der Variante, dass sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung freitesten können.
  • Im Rathaus wurde diese Variante nach rechtlicher Prüfung als "reine Empfehlung" des Bundes und nicht als verpflichtende Vorgabe klassifiziert.
  • Der Krisenstab der Stadt Wien begründet die strengeren Regeln in Wien damit, dass nur 10 Prozent aller Infizierten sich bereits am fünften Tag freitesten können.
  • 30 Prozent der Infizierten schaffen es vor dem zehnten Tag. Man wolle nicht, dass die restlichen Personen arbeiten gehen.