Entwurf: Nach 5 Tagen auch ohne Freitesten keine Quarantäne mehr
Während angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen über die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht verhandelt wird und offenbar auch eine Rückkehr der 3G-Regel im Raum steht, gibt es auch einen ersten Entwurf für lockere Quarantäneregeln.
Dem "Standard" liegt der Entwurf der Verordnung vor. Demnach soll eine Quarantäne bei corona-positiven Menschen nach fünf Tagen in eine sogenannte "Verkehrsbeschränkung" umgewandelt werden, sofern die Betreffenden zwei Tage symptomfrei sind. Das Besondere: Dafür soll kein Freitesten mehr nötig sein.
Verkehrsbeschränkung bedeutet laut Entwurf:
- FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt mit anderen Personen
- Besuchsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel dürfen mit Maske genutzt oder besucht werden, nicht aber Gastronomie, Veranstaltungen und Fitnessclubs
Zur Erinnerung: Bisher ist zur Befreiung von der Quarantäne nach fünf Tagen ein negativer PCR-Test oder ein nachgewiesener ct-Wert von über 30 erforderlich.
Zusätzlich soll es auch für "versorgungskritisches Gesundheits- und Pflegepersonal" neue Regeln geben. Es soll künftig bei "akutem Personalmangel" nach fünf Tagen auch mit positivem Corona-Test arbeiten dürfen, sofern die Personen mindestens zwei Tage symptomfrei sind und ausreichende Schutzkleidung getragen wird.
Zusammenfassung
- Ein aktueller Entwurf für die neuen Quarantäneregeln sieht offenbar vor, dass Corona-Positive die Quarantäne nach fünf Tagen verlassen dürfen, sofern sie zwei Tage symptomfrei waren - Freitesten ist demnach nicht mehr nötig.
- Dem "Standard" liegt der Entwurf vor. Demnach soll eine Quarantäne bei corona-positiven Menschen nach fünf Tagen in eine sogenannte "Verkehrsbeschränkung" umgewandelt werden, sofern die Betreffenden zwei Tage symptomfrei sind.
- Das Besondere: Dafür soll laut Bericht kein Freitesten mehr nötig sein. Zur Erinnerung: Bisher ist zur Befreiung von der Quarantäne nach fünf Tagen ein negativer PCR-Test oder ein nachgewiesener ct-Wert von über 30 erforderlich.
- Verkehrsbeschränkung bedeutet laut Entwurf: FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt mit anderen Personen; Besuchsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
- Supermärkte, Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel dürfen mit Maske genutzt oder besucht werden, nicht aber Gastronomie, Veranstaltungen und Fitnessclubs.
- Versorgungskritisches Gesundheitspersonal soll künftig bei "akutem Personalmangel" nach fünf Tagen auch mit positivem Corona-Test arbeiten dürfen, sofern es mindestens zwei Tage symptomfrei ist und ausreichende Schutzkleidung getragen wird.