Jihadisten verlieren Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für den Entzug ist, dass die Jihadisten eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Ausgebürgert werden können sie, wenn sie für eine andere Armee gekämpft haben.
Zusammenfassung
- Neun Jihadisten ist in Wien die Staatsbürgerschaft aberkannt worden - und das rechtskräftig, bestätigte die zuständige Magistratsabteilung 35 Radio Wien.
- Insgesamt waren 17 einschlägige Verfahren eingeleitet worden.
- In fünf Fällen läuft das Verfahren bei der MA weiter, doch geht man davon aus, dass die betroffenen Personen bereits tot sind.
- Voraussetzung für den Entzug ist, dass die Jihadisten eine zweite Staatsbürgerschaft haben.