Italien diskutiert 2-G-Regel in Hochinzidenzregionen
Die Vertreter der 20 italienischen Regionen treffen diese Woche mit der Regierung zusammen, um mögliche weitere Verschärfungen im Kampf gegen das Coronavirus zu ergreifen. "Wir diskutieren, wie wir mit der Epidemie im Fall einer zusätzlichen Verschlechterung umgehen sollen", erklärte Gesundheits-Staatssekretär Andrea Costa im Vorfeld. Er richtete einen Appell an die Italiener, sich so rasch wie möglich für den dritten Stich anzumelden. Seit heute (Montag) wird allen Italiener ab 40 Jahren eine dritte Dosis angeboten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate her ist.
Die Regierung prüft auch eine Impfpflicht zur dritten Dosis für das Gesundheitspersonal. Seit Mai gilt in Italien bereits eine Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in Seniorenheimen, die bisher zwei Dosis erhalten haben.
Die Dauer des Grünen Passes soll für geimpfte Personen ab Anfang Dezember von zwölf auf neun Monate verkürzt werden, erwägt die Regierung. Damit sollen die Bürger zur dritten Dosis motiviert werden. Die Regierung denkt auch an eine obligatorische Impfung für bestimmte Berufskategorien, vor allem für diejenigen, die in Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen: Polizisten, Angestellte der öffentlichen Verwaltung und Lehrer.
Die Pflicht zum Vorweis des Grünen Passes zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird dagegen ausgeschlossen. Alle Passagiere zu kontrollieren, wäre problematisch, verlautete aus Regierungskreisen.
Die Ungewissheit um die Entwicklung der Pandemie belasten den Tourismus. Zehn Millionen Italiener hätten noch nicht entschieden, ob sie einen Weihnachtsurlaub buchen sollen, wie aus einer Ergebung des Landwirtschaftsverbandes Coldiretti am Montag hervorging. Vor der Pandemie hatten sich 3,8 Millionen Italiener einen Winterurlaub gegönnt.
Zusammenfassung
- Italien diskutiert über die Einführung der 2G-Regelung in Hochinzidenzgebieten.
- Die Regierung prüft auch eine Impfpflicht zur dritten Dosis für das Gesundheitspersonal.
- Seit Mai gilt in Italien bereits eine Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in Seniorenheimen, die bisher zwei Dosis erhalten haben.
- Die Pflicht zum Vorweis des Grünen Passes zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird dagegen ausgeschlossen.