Ibiza-Prozess: Anklage ortet "strafbare Korruption", Strache plädiert auf "nicht schuldig"
Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Er bekannte sich - wie auch Klinik-Betreiber Walter Grubmüller - "nicht schuldig".
Wie der Beginn des Prozesses gegen Strache ablief
Strache gab nach einer Mittagspause in seiner Einvernahme an, er sei mit Grubmüller "freundschaftlich verbunden". Er habe diesen 2016 "und nicht 2018" auf Korfu getroffen, Grubmüller habe ihn immer wieder darauf angesprochen, dass er mit seiner Privatklinik Währing benachteiligt und nicht in den PRIKRAF aufgenommen werde. Er, Strache, habe sich schließlich nach Einholung von Expertisen von Juristen aus der FPÖ davon überzeugt, dass tatsächlich "ein Missstand" und "eine Ungleichbehandlung" vorlag. Ein "Netzwerk" habe "ganz bewusst mit Mechanismen Konkurrenz" fernhalten wollen, "Uniqua-Kliniken" bzw. Kliniken des Raiffeisen-Verbandes hätten "jegliche Konkurrenz" unterbunden.
Gegenleistung für Gesetz?
In weiterer Folge sei entschieden worden, dass das Aufgreifen dieses "Missstandes" als "Kernthema" zur FPÖ passe. Es habe Pressekonferenzen und Presseaussendungen zu diesem Thema gegeben. Der Initiativantrag mit einem Gesetzesvorschlag der FPÖ, der Privatkliniken in den PRIKRAF aufnehmen sollte, sei "die logische Fortsetzung" dessen gewesen.
Strache soll laut Anklage unter pflichtwidriger Vornahme eines Amtsgeschäfts dafür gesorgt haben, dass Grubmüllers Klinik während der türkis-blauen Koalition in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Das hatte zur Folge, dass die Einrichtung Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen konnte. Als Gegenleistung für die Änderung des ASVG und des PRIKRAF-Gesetzes soll Grubmüller der Bundes-FPÖ am 29. August 2017 eine Spende von 10.000 Euro überwiesen und Strache und dessen Ehefrau Ende April/Anfang Mai 2018 übers Wochenende auf Korfu eingeladen und die Kosten für Unterkunft sowie die An- und Abreise mit einem Privatjet übernommen haben.
Strache bestreitet Vorwürfe
Das wies Strache zurück. Bei den 10.000 Euro habe es sich "um eine bewusste Wahlkampfspende" Grubmüllers gehandelt, der damit zeigen haben wollen, "dass er sich von seiner Partei (der SPÖ, Anm.) gelöst hat". Die Freiheitliche Partie sei "nie von Spenden abhängig gewesen und hat auch keine gebraucht. Wir hätten uns gefreut, wenn wir welche gehabt hätten", deponierte der ehemalige Parteiobmann. Grubmüller sei nach dem Bekanntwerden des Ibiza-Videos zu ihm gestanden und habe ihn "bei der Aufklärung unterstützt", sagte Strache.
Straches Anwalt Johann Pauer hatte zu Beginn der Verhandlung unter Bezug auf die im Ibiza-Video festgehaltenen Aussagen seines Mandanten festgehalten, alles müsse legal sein. Strache habe auf Ibiza erklärt, er mache grundsätzlich nichts Rechtswidriges. "Warum sollte so jemand plötzlich etwas Unkorrektes tun?", fragte Pauer. "Die einzige Frage, die wesentlich ist: Ist er bestechlich? Nein, definitiv nicht." Strache habe sich auf Ibiza "zweifellos katastrophal verhalten", sei aber "definitiv nicht bestechlich".
Grubmüller: "Habe absichtlich 10.000 Euro überwiesen"
Auch habe es während Straches Amtsträgerzeit keine Vorteilsannahme gegeben, so Pauer. Denn der vorgeworfene Flug nach Korfu habe nicht - wie von der WKStA behauptet - 2018, sondern bereits 2016 stattgefunden. "Es gab in seiner Amtsträgerzeit keine Vorteile, die er angenommen hat", der Vorwurf sei damit widerlegt. Außerdem habe es sich dabei nur um den Rückflug gehandelt, auch habe sich Strache an den Kosten beteiligt.
Zur inkriminierten Spende sagte Pauer, Grubmüller sei seit 40 Jahren SPÖ-Mitglied und habe sich dann der FPÖ zugewandt, "weil er nicht mehr mit der SPÖ zufrieden war". Die Spende habe auch nichts mit dem Initiativantrag des FPÖ-Parlamentsklubs, mit dem das ASVG und das PRIKRAF geändert werden sollten, zu tun gehabt. Strache habe sich vielmehr gegen Missstände eingesetzt. Es sei aus politischer Überzeugung geschehen, betonte Straches Anwalt. Auch Grubmüllers Verteidiger erklärte zuvor, dieser habe sich "für alle Privatkliniken" und nicht nur für die Privatklinik Währing um die Aufnahme in den PRIKRAF bemüht. Zur Parteispende merkte Grubmüllers Verteidiger an, sein Mandant habe die 10.000 Euro "nicht heimlich", sondern "spontan" an die FPÖ gespendet. Einen Bezug zum PRIKRAF habe es dabei nicht gegeben: "Er wollte kein Gesetz kaufen."
Walter Grubmüller selbst bekräftigte in seiner Einvernahme, er habe der FPÖ "absichtlich 10.000 Euro überwiesen. Ich wollte, dass es an den Rechnungshof geht. Weil mir die Linie der Freiheitlichen Partei bei der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern gefallen hat". Eine andere Intention habe er nicht gehabt. Strache habe nie eine Parteispende verlangt. Bezogen auf finanzielle Zuwendungen an die Freiheitlichen gab Grubmüller zu Protokoll, Strache habe so etwas "mir gegenüber" nie verlangt: "Er hätte nie etwas genommen." Die von der Anklage umfasste Überweisung von 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ sei eine "Wahlkampfspende" gewesen.
Anklage: Strache hat "nicht uneigennützig gehandelt"
Oberstaatsanwältin Silvia Thaller hatte zuvor in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer "schwerwiegenden Straftat" gesprochen. Es handle sich "um kein Kavaliersdelikt, keine zu vernachlässigende Form von Freunderlwirtschaft", sagte sie am ersten der voraussichtlich vier Verhandlungstage in dem von Richterin Claudia Moravec-Loidolt geführten Verfahren. Aus sichergestellten Chats, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsergebnissen sei "klar ableitbar", dass eine Spende an die FPÖ "nicht aus altruistischen Motiven, sondern in Verbindung mit Amtsgeschäften von Heinz-Christian Strache" ging. Thaller ortete im Zusammenhang mit der Parteispende "strafbare Korruption". Es sei ihm "um geldwerte Vorteile für sich, seine Ehefrau und die Partei" gegangen, Strache habe "die vom Strafrecht gezogenen Grenzen überschritten".
Der Ex-FPÖ-Chef habe sich "nicht uneigennützig" für Grubmüllers Anliegen eingesetzt, sondern sich dafür "entgeltliche Vorteile" für sich, seine Ehefrau sowie seine Partei versprochen. Die Änderung des PRIKRAF-Gesetzes und des ASVG habe Strache als damaliger FPÖ-Klubobmann auf den Weg gebracht, indem die Fraktion am 19. Juli 2017 den genannten Initiativantrag einbrachte. Wenige Wochen später Grubmüller der FPÖ eine Spende von 10.000 Euro überwiesen - der Zusammenhang zum Gesetzesantrag sei "bei lebensnaher Betrachtung" offensichtlich, sagte Thaller.
Zusammenfassung
- Am heutigen Dienstag startete am Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Prozess wegen Bestechlichkeit gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache.
- Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing.
- Mitangeklagt ist der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, dem Bestechung angekreidet wird. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt.
- Strache soll laut Anklage dafür gesorgt haben, dass Grubmüllers Klinik in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. So konnte sie Leistungen direkt über die Sozialversicherung verrechnen.
- Als Gegenleistung für die Änderung des ASVG und des PRIKRAF-Gesetzes soll Grubmüller der Bundes-FPÖ Ende August 2017 eine Spende von 10.000 Euro überwiesen und Strache und dessen Ehefrau im Frühjahr 2018 übers Wochenende auf Korfu eingeladen haben.
- Strache und Grubmüller bekennen sich "nicht schuldig". Ein Urteil wird nicht vor Freitag erwartet.