Heeresreform nach langem Warten beschlossen
Der Beschluss erfolgte am 8. April auf dem "Zirkulationsweg", wie es im Protokoll auf der Homepage des Bundeskanzleramtes heißt. Kern der Reform ist eine Verschlankung der Führungsstruktur und die Trennung von Verwaltung und militärischer Führung. Aus bisher fünf Sektionen in der Zentralstelle werden künftig drei Direktionen. Der Personalstand im Ministerium schrumpft dabei.
Der Generalstabschef bekommt eine Doppelfunktion: Er ist als Person Teil des Ministeriums und gleichzeitig Generaldirektor für Landesverteidigung. Das Ministerium, das bisher fünf Sektionen hatte, besteht künftig aus dem Kabinett inklusive Generalsekretär, darunter folgen zwei zivile Generaldirektionen: eine für Personalführung und Budget zuständige Präsidialdirektion und eine für Recht, Diplomatie und Kommunikation zuständige Direktion für Verteidigungspolitik. Darüber hinaus wird eine Direktion Revision und Disziplinar- und Beschwerdewesen gebildet. Die Umstellung auf Direktionen wird von den Zuständigen im Ressort als Anpassung an internationale Standards bezeichnet.
Die vom Generalstabschef geführte Generaldirektion für Landesverteidigung ist Teil des Ministeriums und des Bundesheeres zugleich. Ihr werden in Form von acht weiteren Direktionen alle Fachbereiche der Truppe unterstellt, zudem ist ihr die Direktion Fähigkeiten- und Grundsatzplanung zugeordnet. Aus dem Kommando Streitkräfte wird die Direktion Einsatz, die Luftkomponenten werden in der Direktion Luftstreitkräfte zusammengeführt, in der Direktion Ausbildung werden alle Ausbildungskomponenten gebündelt, das Kommando Streitkräftebasis wird zur Logistik-Direktion, es folgen noch die Direktion Beschaffung, IKT und Cyber, Infrastruktur und militärisches Gesundheitswesen. Alle Führungspositionen werden dabei neu ausgeschrieben.
Die Struktur der Streitkräfte auf der Ebene Militärkommanden, Brigaden und Heereslogistik bleibt grundsätzlich unverändert. Alle bisher dem Kommando Streitkräfte bzw. Kommando Streitkräftebasis zugeordneten Organisationselemente, aber auch die Akademien, das Amt für Rüstung und Beschaffung, das Amt für Rüstung und Wehrtechnik sowie das Militärische Immobilienmanagement werden der Generaldirektion für Landesverteidigung zugeordnet. Dem Chef des Generalstabes unmittelbar zugeordnet bleiben das Heeresnachrichtenamt und das Abwehramt. Die neue Geschäftseinteilung wurde bereits mit 1. Juli 2021 eingenommen und tritt wohl mit 1. Mai in Kraft.
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) werde demnächst den Nationalen Sicherheitsrat einberufen, um die Heeresreform allen Parteien zur Kenntnis zu bringen beziehungsweise diese darüber zu informieren, kündigte das Verteidigungsministerium gegenüber der APA am Sonntag an. Im Ressort wurde zudem betont, dass der frühere Verteidigungsminister und Adjutant von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Thomas Starlinger, der die Reform scharf kritisiert hatte, eingebunden wurde und sich nun zu dieser bekenne. Es sei eine "Resolution" des Generalstabes zur Reform unterzeichnet worden, in der sich alle Generäle, darunter auch der Adjutant des Bundespräsidenten, zur Umsetzung bekannten. "Weiters hat Generalmajor Thomas Starlinger bereits im März seine Zustimmung zur Umsetzung abgegeben."
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) zeigte sich über den Beschluss erfreut. "Künftig soll der Fokus auf den langfristigen Aufbauplan des Bundesheeres liegen und in Folge die Stärkung der Landesverteidigung gefördert werden. Das Bundesheer muss neben den budgetären Erfordernissen auch personell bestmöglich aufgestellt sein. Für diese Umsetzung ist eine stärkere und leistungsfähigere Truppe sowie effizientere und verschlankte Verwaltungsstrukturen unabdingbar, um unser Österreichisches Bundesheer für die Bedrohungen der Zukunft bereitzumachen", so die Ministerin.
Zusammenfassung
- Nach einer längeren Verzögerung hat die Regierung die neue Bundesheer-Reform beschlossen.
- Der Beschluss erfolgte am 8. April auf dem "Zirkulationsweg", wie es im Protokoll auf der Homepage des Bundeskanzleramtes heißt.
- Kern der Reform ist eine Verschlankung der Führungsstruktur und die Trennung von Verwaltung und militärischer Führung.
- "Weiters hat Generalmajor Thomas Starlinger bereits im März seine Zustimmung zur Umsetzung abgegeben."