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Hamas-Angriff gutgeheißen: Aktivist blitzt mit Berufung ab

Ein linker Aktivist ist mit seiner mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit begründeten Berufung vor dem OLG Wien abgeblitzt. Er war im Mai für die Gutheißung terroristischer Straftaten zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Bei dem Prozess wurde einem Journalisten nach Verhandlungsbeginn der Zugang von einem Polizisten verwehrt. Verteidigerin Astrid Wagner sah den "ersten Schritt zur Kabinettsjustiz" und kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an.

"Es kann nicht sein, dass die Polizei stärker ist als die Justiz", sagte die Strafverteidigerin, seit einigen Monaten auch das Gesicht der in allen Bundesländern außer Kärnten und Salzburg für die Nationalratswahl kandidierenden "Liste GAZA", nach Ende der Verhandlung zur APA. Der erstinstanzliche Prozess war wegen Sicherheitsbedenken - einige Sympathisanten hatten vor dem Grauen Haus eine Solidaritätsdemo abgehalten - kurzfristig in einen kleineren Saal verlegt worden. Das hatte zur Folge, dass viele Aktivisten nicht in den Saal konnten.

Aber auch einem Journalisten, der nach Prozessbeginn, als ein anderer den Saal verlassen hatte, hinein wollte, sei von einem Polizisten der Zugang verwehrt worden. Unter diesem "sachlich nicht gerechtfertigte Ausschluss der Bevölkerung" leide das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, bemängelte Wagner. Auch die Oberstaatsanwaltschaft habe sich in diesem Punkt ihren Ausführungen angeschlossen. "Ja, die Öffentlichkeit ist wichtig. Das heißt aber nicht, dass quasi ständiges Kommen und Gehen herrschen kann", begründete dagegen der Dreiersenat sein Urteil. Nur bei Aufruf der Sache oder einer Unterbrechung bestehe die Möglichkeit den Saal zu betreten, und letztere habe es bei dem Prozess nicht gegeben.

Der Mann - nach eigenen Angaben Marxist und Hausmann und laut seiner Website internationaler Sekretär der Revolutionär-Kommunistischen Internationalen Tendenz (RCIT) - veröffentlichte am 9. Oktober 2023 mit dem Titel "Lang lebe der heroische Aufstand des palästinensischen Volkes!" ein Video von einer Rede, die er zwei Tage zuvor gehalten hatte, auf seiner Homepage und seinem Youtube Kanal. Verurteilt wurde er im Mai aber nicht für die Veröffentlichung, sondern weil das Video bis zuletzt abrufbar war und nicht gelöscht wurde, obwohl die Hintergründe und das Ausmaß des Angriffs auf Israel seit Monaten feststehen. Mit dieser Unterlassung habe er sich als Medieninhaber seiner Website und seines Youtube-Kanals des Gutheißens terroristischer Straftaten schuldig gemacht, befand der Richter und trug dem 56-Jährigen die Löschung auf. Das sei nun auch geschehen, versicherte Wagner.

Er selbst sah ein "politisch motiviertes Urteil", das von einer "pro-israelischen" Haltung des Gerichts geprägt sei. In seinem Schlusswort holte er weit aus, und wollte über die Verantwortung Israels und mögliche begangene Kriegsverbrechen seit dem 7. Oktober sprechen. "Dass der Angriff der Hamas ein terroristischer war, ist notorisch. Ob Israel auch terroristische Handlungen gesetzt hat, hat mit diesem Urteil nichts zu tun", unterbrach ihn der Vorsitzende, der das Urteil sowohl in der Schuldfrage als auch der Strafhöhe bestätigte. Dass er selbst seine Ausführungen nicht zu Ende bringen durfte, "unterstreicht den politischen Charakter dieses Prozesses", meinte der Angeklagte.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein linker Aktivist wurde im Mai zu sechs Monaten bedingt verurteilt, weil er terroristische Straftaten gutgeheißen hat. Seine Berufung vor dem OLG Wien wurde abgelehnt.
  • Während des Prozesses wurde einem Journalisten nach Verhandlungsbeginn der Zugang zum Saal von einem Polizisten verwehrt, was von Verteidigerin Astrid Wagner scharf kritisiert wurde.
  • Der Aktivist veröffentlichte ein Video, das terroristische Straftaten glorifizierte, und löschte es nicht rechtzeitig. Er sieht das Urteil als politisch motiviert und von einer pro-israelischen Haltung geprägt.