Glawischnig muss in U-Ausschuss kommen
Der VfGH entschied im Sinn der ÖVP. Dies deshalb, weil die Mehrheit in der Ablehnung nicht ausreichend begründet habe, warum sie keinen sachlichen Zusammenhang zwischen mit dem U-Ausschuss-Thema sieht. Für die SPÖ bot dies dennoch Grund zur Freude.
Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und NEOS Anfang Dezember gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen auf Ladung Glawischnigs abzulehnen, ist damit rechtswidrig. Denn er blieb, stellte der Verfassungsgerichtshof in der Dienstag veröffentlichten Entscheidung fest, "begründungslos". Die Mehrheit habe "ihrer diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Begründungspflicht nicht entsprochen", aus dem Abstimmungsvorgang bzw. dem Beschluss im Untersuchungsausschuss sei nicht ersichtlich, auf welche Gründe die Mehrheit ihre Beschlussfassung stützt.
Somit werde das Verlangen auf Ladung Glawischnigs wirksam, stellten die Verfassungsrichter fest. Die ÖVP hat ihr Verlangen auf Ladung der früheren Chefin ihres aktuellen Koalitionspartners damit begründet, dass die "Feststellung Novomatic zahlt alle!" (Ibiza-Video) ein zentrales Thema des U-Ausschusses sei. Glawischnig verfüge aus ihren früheren Funktionen über vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und sei jetzt in leitender Position für die Novomatic AG tätig.
SPÖ und NEOS sehen keinen Sinn in Befragung
SPÖ und NEOS sehen zwar weiter keinen Sinn in der Befragung Glawischnigs durch den Ibiza-U-Ausschuss. Aber SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich trotzdem über die Entscheidung des VfGH. Mit der Begründung dazu seien nämlich die Minderheitenrechte im U-Ausschuss gestärkt worden, meinte er. Üblicherweise fällt die Minderheits-Rolle ja der Opposition - im Gegensatz zur Regierungsmehrheit - zu.
"Die ÖVP hat, ohne es zu wollen, dem Untersuchungsausschuss einen Gefallen getan", konstatierte Krainer. Jetzt sei klar, dass der VfGH sehr hohe Anforderungen an die Mehrheit stellt, wenn diese ein Verlangen der Minderheit bestreitet. Offensichtlich lege der VfGH den Schwerpunkt nicht auf die Begründung einer Ladung sondern die Begründung der Ablehnung.
"Eva Glawischnig hat dem U-Ausschuss nichts zu erzählen"
Dass kein sachlicher Zusammenhang gegeben ist ist für die Opposition weiterhin keine Frage: "Was Frau Glawischnig zur 'mutmaßlichen Käuflichkeit der TÜRKIS-BLAUEN Bundesregierung' (offizieller Titel des #IbizaUA) wissen soll, erschließt sich mir zwar nicht ganz, aber gut. Es wäre nicht die erste sinnlose Ladung der ÖVP...", twitterte NEOS-Fraktionsführerin Sephanie Krisper. "Eva Glawischnig hat dem U-Ausschuss nichts zu erzählen; die ÖVP hat sie aus Motiven geladen, die mit der Aufklärung nichts zu tun haben", befand Krainer.
Naturgemäß anders interpretierte ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl die Sache: "Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für die rot-pinke U-Ausschuss-Koalition", meinte er in einer Aussendung. Angeführt von der SPÖ habe nämlich die Mehrheit es "aus parteipolitischer Motivation mit einer pauschalen Bestreitung ohne nähere Erklärungen" versucht, und das sei rechtswidrig.
Zusammenfassung
- Die ÖVP hat sich mit ihrem - von allen anderen Parteien abgelehnten - Verlangen durchgesetzt, die Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Zeugin in den U-Ausschuss zu laden, weil sei "in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt" ist.
- Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und NEOS Anfang Dezember gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen auf Ladung Glawischnigs abzulehnen, ist damit rechtswidrig.
- Die ÖVP hat ihr Verlangen auf Ladung der früheren Chefin ihres aktuellen Koalitionspartners damit begründet, dass die "Feststellung Novomatic zahlt alle!" (Ibiza-Video) ein zentrales Thema des U-Ausschusses sei.
- Glawischnig verfüge aus ihren früheren Funktionen über vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und sei jetzt in leitender Position für die Novomatic AG tätig.
- SPÖ und NEOS sehen zwar weiter keinen Sinn in der Befragung Glawischnigs durch den Ibiza-U-Ausschuss. Aber SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich trotzdem über die Entscheidung des VfGH.
- "Die ÖVP hat, ohne es zu wollen, dem Untersuchungsausschuss einen Gefallen getan", konstatierte Krainer. Jetzt sei klar, dass der VfGH sehr hohe Anforderungen an die Mehrheit stellt, wenn diese ein Verlangen der Minderheit bestreitet.