FPÖ-Politiker Hafenecker verliert Zivilprozess gegen Katharina Nehammer
Das Handelsgericht Wien hat ihrer Klage auf Unterlassung und Widerruf stattgegeben, berichtet die Tageszeitung "Österreich" am Donnerstag online. In der Causa geht es um Ermittlungen gegen die Maskenfirma Hygiene Austria.
Katharina Nehammer hatte sich zivilrechtlich gegen Anschuldigungen gewehrt, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Hafenecker hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob Nehammer möglicherweise Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung im Frühjahr 2021 bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben habe.
Karl Nehammer, damals noch Innenminister, hat bei einem Verhandlungstermin Mitte Februar erklärt, dass ihm damals die Ermittlungen gegen die Hygiene Austria nicht bekannt gewesen seien und er von der bevorstehenden Hausdurchsuchung nichts gewusst habe. Neben Nehammer wurden unter anderem auch die damals aktiven Geschäftsführer der PR-Firma und der Hygiene Austria sowie der Leiter des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, einvernommen.
Widerruf und Prozesskosten
Laut dem nun schriftlich ergangenen Urteil des Handelsgerichts Wien muss die FPÖ alle Vorwürfe auf FPÖ-'TV und Youtube drei Monate lang widerrufen und Nehammer auch die Prozesskosten - rund 7.100 Euro - ersetzen.
Das Verfahren hat schon eine längere Vorgeschichte. Denn Katharina Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria. Zudem hatte der Mann suggeriert, dass sie an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene. Tatsächlich arbeitete Nehammer in dem Zeitraum allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war.
Der Mann musste nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Auch andere User erhielten Forderungen.
Zusammenfassung
- Erfolgreich war Katharina Nehammer, die Ehefrau des Bundeskanzlers, in erster Instanz mit ihrer Klage gegen den FPÖ-Parlamentsklub und den FPÖ-Mandatar Christian Hafenecker.
- Hafenecker hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob Nehammer möglicherweise von einr Hausdurchsuchung im Frühjahr 2021 bei der Maskenfirma Hygiene Austria vorab erfahren und ies weitergegeben habe.
- Das Handelsgericht Wien hat ihrer Klage auf Unterlassung und Widerruf stattgegeben, berichtet die Tageszeitung "Österreich" am Donnerstag online. In der Causa geht es um Ermittlungen gegen die Maskenfirma Hygiene Austria.