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Formale Gründe: VfGH wies einige Impfpflicht-Anträge zurück

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Handvoll Anträge gegen die Corona-Impfpflicht aus formalen Gründen zurückgewiesen. Inhaltlich hat das Höchstgericht damit noch keine Entscheidung zu dem umstrittenen Gesetz gefällt, die Beratungen dazu dauern an. Laufend langen neue Anträge zur Impfpflicht beim VfGH ein, derzeit stehe man bei knapp über 30, erläuterte Generalsekretär Stefan Leo Frank auf APA-Anfrage am Mittwoch.

Aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde laut einer Presseaussendung etwa ein Antrag auf Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (G 29/2022), weil die aufzuhebenden Bestimmungen falsch abgegrenzt waren. Der Antrag richtete sich gegen die "Impfpflicht" an sich - in dieser Verpflichtung liege, so die Antragsteller, insbesondere ein Verstoß gegen das Recht auf Privatleben.

Beantragt wurde, das Impfpflichtgesetz seinem ganzen Inhalt nach oder lediglich Paragraf 1 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes aufzuheben. Letzterer besagt, dass volljährige Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 unterziehen müssen. In Bezug auf das ganze Gesetz, das aus 20 Paragrafen besteht, erschöpfte sich der Antrag nach Ansicht des Höchstgerichts jedoch in allgemeinen Behauptungen. "Die antragstellenden Parteien hatten es unterlassen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit jeder dieser Bestimmungen sprechenden Bedenken im Einzelnen darzulegen", teilte der VfGH mit.

Ebenso war es dem Höchstgericht zufolge unzulässig, nur den ersten Absatz des ersten Paragrafen anzufechten. Nach der Judikatur des VfGH müssen nämlich all jene Bestimmungen angefochten werden, die in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen. Und ein solcher Zusammenhang bestehe etwa mit jenem Paragraf, der den Umfang der Impfpflicht regelt.

Die Impfpflicht liegt derzeit auf Eis. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verwies zuletzt auf die Impfpflicht-Kommission, die Ende Mai wieder einen Bericht vorliegen wird. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ging Ende April davon aus, dass die Impfpflicht auch über den Sommer ausgesetzt bleibt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Handvoll Anträge gegen die Corona-Impfpflicht aus formalen Gründen zurückgewiesen.
  • Laufend langen neue Anträge zur Impfpflicht beim VfGH ein, derzeit stehe man bei knapp über 30, erläuterte Generalsekretär Stefan Leo Frank auf APA-Anfrage am Mittwoch.
  • Ebenso war es dem Höchstgericht zufolge unzulässig, nur den ersten Absatz des ersten Paragrafen anzufechten.