Klenk: Sind nicht "die Straßenköter der Demokratie"
Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft geht gegen den Investigativ-Journalisten Franz Miklautz vor. Es wird wegen des "Beitrags zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzgesetzes" ermittelt.
Computer und Handy beschlagnahmt
Miklautz' Computer und Handy wurden sichergestellt, weil er auf Basis ihm zugespielter geheimer Unterlagen über Misswirtschaft rund ums Klagenfurter Rathaus berichtet hat. In der Branche und bei Rechtsexperten sorgt das Vorgehen für Entsetzen. Justizministerin Alma Zadić habe einen dringenden Berichtsauftrag an die Staatsanwaltschaft erteilt.
"Problem der Beamten"
"Das ist ganz eindeutig ein Anschlag auf die Pressefreiheit", äußert auch "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk im Newsroom LIVE seine Wut über den Fall. Es sei ganz klar, dass Journalist:innen beim Beschaffen von Informationen keine Straftaten begehen dürfen. Man dürfe zum Beispiel niemanden bestechen, irgendwo einbrechen oder Informant:innen "anstiften", also eine Straftat in Auftrag geben.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt behaupte, Miklautz habe Daten von zwei Beamten bekommen und diese veröffentlicht. Diese Veröffentlichung als "Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses" zu werten, sei laut Klenk "kompletter Unsinn".
Denn: In dem Moment, wenn Beamte Amtsgeheimnisse in Richtung eines Journalisten losschicken, sei das Delikt vollendet. Dass ein Amtsgeheimnis einer Person offenbart worden ist, der man es nicht offenbaren hat dürfen, sei "Problem der Beamten". Die Beitragstäterschaft in einem Delikt, das bereits vollendet ist, gebe es im österreichischen Strafrecht nicht, so der "Falter"-Chefredakteur.
Missstände aufdecken sei "demokratiepolitischer Auftrag"
Hier werde das "Verwenden von gestohlenen oder geklauten Daten" als krimineller Akt bezeichnet, was in der österreichischen Strafverordnung nicht strafbar sei. Es sei nicht strafbar, weil es "Pressefreiheit" sei.
"Es ist unser verfassungsrechtlich gebotenes Recht, auch geheime Akten zu veröffentlichen, wenn die Informationen drinnen von öffentlichem Interesse sind, wenn sie wahr sind, wenn sie nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, wenn sie nicht Vorverurteilungen sind", betont Klenk. Es sei der "alltägliche demokratiepolitische Auftrag" von Journalist:innen, Informationen von Informant:innen zu bekommen, die "Missstände aufdecken".
"Wachhunde der Demokratie"
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Miklautz mache sich dadurch strafbar, indem er ein Amtsgeheimnis, das ihm "gesteckt" wurde, korrekt wiedergibt, sei "hanebüchener, gefährlicher Unsinn", so Klenk. Journalismus lebe davon, dass Journalist:innen "Dinge von öffentlichem Interesse aufdecken". Das sei nicht nur ein Verfassungsrecht der Journalist:innen selbst, sondern auch das der Bevölkerung. Das sei Pressefreiheit, "the people's right to know". Um dieses Recht leben zu dürfen, sei das Redaktionsgeheimnis im Gesetz verankert.
"Wir sind nicht die Schoßhunde der Demokratie. Wir sind auch nicht die Straßenköter der Demokratie, sondern wir sind die öffentlichen Wachhunde der Demokratie", so Klenk.
Zusammenfassung
- Die Kärntner Staatsanwaltschaft geht gegen den Investigativ-Journalisten Franz Miklautz vor.
- Es wird wegen des "Beitrags zu Verletzung des Amtsgeheimnis und Verletzung des Datenschutzgesetzes" ermittelt.
- "Das ist ganz eindeutig ein Anschlag auf die Pressefreiheit", äußert auch "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk im Newsroom LIVE seine Wut über den Fall.
- Hier werde das "Verwenden von gestohlenen oder geklauten Daten" als krimineller Akt bezeichnet, was in der österreichischen Strafverordnung nicht strafbar sei.
- Es sei nicht strafbar, weil es "Pressefreiheit" sei.
- Es sei der "alltägliche demokratiepolitische Auftrag" von Journalist:innen, Informationen von Informant:innen zu bekommen, die "Missstände aufdecken".