EuGH entscheidet über Sanktionen gegen russische Firmen
Unter anderem wurden der Zugang zu EU-Kapitalmärkten und die Ausfuhr bestimmter Güter beschränkt. (Az. C-732/18P) Der Ölkonzern Rosneft und andere russische Unternehmen wandten sich an das Gericht der Europäischen Union (EuG), das die restriktiven Maßnahmen im September 2018 bestätigte. Gegen das EuG-Urteil legten die Unternehmen Rechtsmittel beim EuGH ein.
Zusammenfassung
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstagvormittag über die Rechtmäßigkeit von Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen russische Firmen im Zuge der Ukraine-Krise.
- Der EU-Rat verhängte im Juli 2014 Strafmaßnahmen gegen mehrere russische Unternehmen, weil er Russland die Destabilisierung der Lage in der Ukraine vorwarf.
- Gegen das EuG-Urteil legten die Unternehmen Rechtsmittel beim EuGH ein.