EU-Strafverfahren gegen Ungarn und Polen werden fortgesetzt
Die Verfahren, die im letzten Schritt sogar mit einem Entzug von EU-Stimmrechten enden könnten, sollen Ungarn und Polen dazu bewegen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Zudem sind bei Ungarn auch Minderheitenrechte und die Situation von Migranten und Flüchtlingen ein Thema. Umstritten sind zum Beispiel Beschlüsse der ungarischen Regierung, die vorsehen, Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe zu stellen und das Recht auf Asylantrag einzuschränken.
Anhörungen im EU-Ministerrat sind Voraussetzung dafür, dass per Abstimmung offiziell festgestellt werden kann, dass in Ungarn die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Dass es in absehbarer Zeit zu einem entsprechendem Votum kommt, ist allerdings nicht absehbar, da mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen und vier Fünftel der nicht vom Verfahren betroffenen Mitgliedstaaten zustimmen müssten.
In einem nächsten Schritt müssten die EU-Partner Ungarns und Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte vorliegt. Erst dann könnten Sanktionen beschlossen werden.
Zusammenfassung
- Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft will die Verfahren wegen Verletzung von EU-Grundwerten in Polen und Ungarn fortführen.