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EU-Staaten einigen sich auf Milliardenzahlung an Ukraine

Die EU-Staaten haben sich auf die Auszahlung von knapp 4,2 Milliarden Euro Finanzhilfe für die von Russland angegriffene Ukraine verständigt. Das Geld kommt aus einem neuen mehrjährigen Unterstützungsprogramm und soll unter anderem für den Wiederaufbau von zerstörter Infrastruktur und die Modernisierung des Landes verwendet werden, wie die derzeitige ungarische EU-Ratspräsidentschaft am Rande einer Sitzung des Ausschusses der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten mitteilte.

Die EU-Kommission hatte die Auszahlung zuvor empfohlen und dies mit der Erfüllung von Reformauflagen begründet. Diese sahen vor, dass die Regierung in Kiew mit neuen Gesetzen einen effektiveren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität ermöglicht. Zudem mussten Grundsätze für die Leitung staatseigener Unternehmen angepasst und ein nationaler Energie- und Klimaplan angenommen werden. Die Einigung muss noch in einem schriftlichen Verfahren formalisiert werden.

Das neue EU-Hilfsprogramm sieht in einem Zeitraum von vier Jahren Finanzhilfen von 50 Milliarden Euro vor. 33 Milliarden Euro davon sollen als Darlehen ausgezahlt werden, der Rest in Form nicht rückzahlungspflichtiger Zuschüsse. In Form von einer Brückenfinanzierung waren bisher bereits 7,9 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Mit den Finanzhilfen will die EU es dem ukrainischen Staat ermöglichen, weiter Löhne und Renten zu zahlen. Zudem soll der Betrieb von Krankenhäusern, Schulen und Notunterkünften für umgesiedelte Menschen garantiert werden. Weiterhin kann das Geld auch genutzt werden, um durch den russischen Angriffskrieg zerstörte Infrastruktur wiederherzustellen. Dazu gehören etwa Stromleitungen, Wassersysteme sowie Straßen und Brücken. Im vergangenen Jahr zahlte die EU Finanzhilfen in Höhe von 18 Milliarden Euro aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission empfahl die Auszahlung, nachdem die Ukraine Reformauflagen erfüllt hatte, darunter Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität sowie die Annahme eines nationalen Energie- und Klimaplans.