EU beschließt Katalog von Corona-Reisebestimmungen
Neben in der EU zugelassenen Impfstoffen sollen der Einigung zufolge auch von der WHO oder nationalen Behörden akzeptierte Mittel ausreichen. Ein PCR-Test solle frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden. Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage gültig sein. Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Für Kinder gibt es Ausnahmen. Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben. Ein Sprecher der EU-Kommission betonte: "Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen."
Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll zudem geprüft werden, die angesichts der Variante in manchen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen aufzuheben.
"Wir sind noch immer nicht draußen aus der Krise, deshalb ist es natürlich notwendig hier weiter auf europäischer Ebene koordiniert zu bleiben", sagte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Dienstag vor einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen in Brüssel. Österreich sei es "ganz wichtig, dass wir uns vom Niveau nicht nach unten orientieren, sondern das wir die hohen Standards, was zum Beispiel Testkapazitäten betrifft, aufrechterhalten und das auch auf die Europäische Union übertragen".
Österreich unterscheidet anders als etwa Deutschland nicht mehr zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Vielmehr gilt für alle Einreisenden die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenenzertifikats. Sie müssen zusätzlich auch einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen. Von dieser Pflicht befreit sind nur Personen, die bereits drei Mal geimpft sind. Ungeimpfte müssen hingegen jedenfalls in eine zehntägige Isolation mit der Möglichkeit des Freitestens frühestens am fünften Tag nach der Einreise.
Zusammenfassung
- Künftig soll ein gültiges EU-Corona-Zertifikat für Reisen in der EU wichtiger als das Infektionsgeschehen im Abreiseland sein.
- Die EU-Staaten haben sich am Dienstag darauf geeinigt, dass ab 1. Februar nicht mehr entscheidend sein soll, wo eine Reise startet - sondern, ob ein gültiger Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorliegt.
- Ein PCR-Test solle frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden.