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Erstes Gesetz in rein weiblicher Form beschlossen

Das erste in rein weiblicher Form verfasste Gesetz auf Bundesebene ist am Freitag im Nationalrat beschlossen worden. Mit dem Gesetz wurde ein Hybridmodell aus GmbH und AG geschaffen, es ist vor allem für Start-Ups relevant.

Der Nationalrat hat am Freitag das erste in rein weiblicher Form verfasste Gesetz auf Bundesebene beschlossen. Mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz wird eine vor allem für Start-Ups gedachte neue Rechtsform geschaffen. Es ist eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).

Bei der namentlichen Abstimmung gab es mit 83 Ja-Stimmen und 65 Nein-Stimmen eine klare Mehrheit für das Gesetz. Für Debatten sorgte im Plenum nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form, in der es vom Justizministerium vorgelegt wurde.

Die FPÖ kritisierte, dass das Gesetz in rein weiblicher Form für ein eigenartiges "ideologisches Experiment", mit dem die Gesellschaft transformiert werden solle, verwendet werde. Auch inhaltlich übten die Freiheitlichen Kritik. Durch die neue Gesellschaftsform werde das Gründen nicht leichter, so der Abgeordnete Harald Stefan.

ÖVP verteidigt Zustimmung

Die ÖVP, die im Vorfeld ebenfalls die rein weibliche Form des Gesetzes kritisiert hatte, verteidigte ihre Zustimmung. Letztendlich hätte die Fraktion die Formulierung "in Kauf genommen, weil es um den Inhalt geht", sagte die Abgeordnete Bettina Zopf. "Mit der weiblichen Form helfen wir aber keiner einzigen Unternehmerin und keiner einzigen Mitarbeiterin, aber mit dem Inhalt des Gesetzes tun wir es", betonte Zopf. Die Unternehmensgründungen würden dadurch moderner, einfacher und international attraktiver.

Justizministerin Alma Zadic betonte ebenfalls, dass mit dem Gesetz "die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der besten Ideen in diesem Land" geschaffen würde. Damit solle verhindert werden, dass Gründer:innen in andere Länder auswandern.

Nachdem die Gesetze bisher in der Regel nur in der männlichen Form verfasst wurden, auch wenn Menschen aller Geschlechter gemeint waren, sei in diesem Gesetz die rein weibliche Form des Gesetzes sei gewählt worden, um bewusst Gesellschafterinnen, Gründerinnen und Unternehmerinnen sichtbarer zu machen.

Inhaltliche Kritik von SPÖ und NEOS

SPÖ und NEOS störte nicht die Form, sondern der Inhalt des Gesetzes. Henrike Brandstätter von den Pinken zeigte sich enttäuscht, dass es mit dem Gesetz nicht gelungen sei, den österreichischen Wirtschaftsstandort zu attraktivieren. Ähnlich sah es die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher, die überdies bemängelte, dass die Sicherheit zugunsten der Flexibilität aufgegeben worden sei und es Mängel bei der Transparenz gebe.

Im Gesetzestext finden sich durchgehend weibliche Formulierungen (z.B. "Gesellschafterinnenversammlung", "Gründungsgesellschafterinnen", "Geschäftsführerinnen") ohne männliches Pendant. Allerdings wird ausdrücklich festgehalten, dass sich diese Bezeichnungen auf alle Geschlechter in gleicher Weise beziehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nationalrat hat am Freitag das erste in rein weiblicher Form verfasste Gesetz auf Bundesebene beschlossen.
  • Mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz wird eine vor allem für Start-Ups gedachte neue Rechtsform geschaffen.
  • Für Debatten sorgte im Plenum nicht nur der Inhalt des Gesetzes, sondern auch die Form, in der es vom Justizministerium vorgelegt wurde.
  • Die ÖVP, die im Vorfeld ebenfalls die rein weibliche Form des Gesetzes kritisiert hatte, verteidigte ihre Zustimmung.