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Erhalter fürchten steigende Kosten bei Sommerschule

Viele Schulerhalter fürchten durch die gesetzliche Einrichtung der Sommerschule steigende Kosten. Gemeinde- und Städtebund sowie Bischofskonferenz machen in ihren Stellungnahmen zu einem entsprechenden Begutachtungsentwurf geltend, dass die neue Konstruktion ihnen etwa Kosten für Schulwarte oder Reinigung verursacht. Bisher hätten die Erhalter außerdem der Einrichtung einer Sommerschule am Standort zustimmen müssen - dies soll nach dem Entwurf nun nicht mehr der Fall sein.

Im Gesetzesentwurf wird der Zeitpunkt der Sommerschule (wie bisher) mit den letzten beiden Ferienwochen festgelegt. Unterrichtet werden soll wie gewohnt: An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrer. Ab 2023 soll der Unterricht an den Sommerschulen im Pflichtschulbereich dann komplett von Lehramtsstudierenden übernommen werden, heißt es in den Materialien.

Neu ist der Fokus: Gestartet als Programm für jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Unterrichtsentfalls durch Distance Learning Förderbedarf aufwiesen, soll die Sommerschule künftig praktisch allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, eines Übertritts in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Möglich ist also etwa auch Begabungsförderung zur Vorbereitung auf die Chemieolympiade.

Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiter auf Deutsch und Mathematik, aber auch andere Pflichtgegenstände können auf dem Stundenplan stehen. Die Einrichtung einer Sommerschule ist auch schulübergreifend möglich. Möglich ist sie ab sechs Anmeldungen. Das ist auch die Mindestgröße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder bzw. Jugendliche.

Sowohl Gemeinde- und Städtebund als auch die Bischofskonferenz pochen weiter auf ein Zustimmungsrecht des jeweiligen Schulerhalters. So argumentieren etwa die Städte, dass die Sommerschule das ohnehin schon enge Fenster für Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden einschränkt und an vielen Standorten Sport- und Kindercamps stattfinden.

Die Stadt Wien wiederum bezweifelt in ihrer Stellungnahme, dass wie geplant ab 2023 Lehramtsstudierende allein die Abwicklung der Sommerschule übernehmen können. Klar dagegen spricht sich auch die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) aus. Sie pocht darüber hinaus darauf, dass Studierende nicht zu einem Unterricht an einer Sommerschule verpflichtet werden dürfen. Außerdem müsse ihre Tätigkeit nicht nur mit ECTS-Punkten für ihr Studium abgegolten werden, sondern auch entlohnt werden.

Ebenso auf die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme bestehen die Lehrer: Die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft fordert etwa die "Gewährleistung der absoluten Freiwilligkeit aller an diesem Projekt beteiligten Personen ". Ganz anders sehen das etwa das Land Salzburg oder die Bildungsdirektion Tirol: Sie wollen auch eine Möglichkeit zur Verpflichtung von Lehrpersonal bzw. Lehramtsstudierenden.

ribbon Zusammenfassung
  • Gemeinde- und Städtebund sowie Bischofskonferenz machen in ihren Stellungnahmen zu einem entsprechenden Begutachtungsentwurf geltend, dass die neue Konstruktion ihnen etwa Kosten für Schulwarte oder Reinigung verursacht.
  • Bisher hätten die Erhalter außerdem der Einrichtung einer Sommerschule am Standort zustimmen müssen - dies soll nach dem Entwurf nun nicht mehr der Fall sein.