Einspruch gegen Erdogans Kandidatur abgelehnt
Erdogans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar. Mehrere Oppositionsparteien hatten zuvor Einspruch gegen Erdogans Kandidatur erhoben. Sie argumentierten, diese sei verfassungswidrig, weil Erdogan bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei.
Die Opposition argumentierte, dass Erdogan - der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde - der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt. Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet. Nach Auffassung der Regierung zählen Erdogans vorherige Amtszeiten nicht.
Zusammenfassung
- Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darf trotz Protest der Opposition bei den Präsidentenwahlen am 14. Mai antreten.
- Die türkische Wahlbehörde lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab.
- Sie argumentierten, diese sei verfassungswidrig, weil Erdogan bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei.
- Nach Auffassung der Regierung zählen Erdogans vorherige Amtszeiten nicht.