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Edtstadler will höhere Strafen für Leaks im U-Ausschuss

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) tritt für höhere Sanktionen ein, wenn in U-Ausschüssen vertrauliche Akten an die Öffentlichkeit gespielt werden.

Grundsätzlich empfiehlt die Ministerin im APA-Sommerinterview den Parlamentariern, künftig ein besseres Klima in solchen Gremien herzustellen und U-Ausschüsse nicht parallel zu Strafverfahren durchzuführen.

Parlament soll Verfahrensordnung ändern

Edtstadler spricht sich dafür aus, die Polarisierung und Politisierung rund um die Justiz, die sie mit großer Sorge sehe, wieder in Griff zu bekommen und meint damit auch den U-Ausschuss. Aus ihrer Sicht wäre eine Änderung der Verfahrensordnung ratsam, wobei dies aber Aufgabe des Parlaments sei. Den Abgeordneten empfiehlt sie dabei, sich selbstkritisch einer Eigendiskussion zu stellen. Dem Argument, dass ein Verzicht auf parallele Untersuchung von Justiz und Parlament, einen U-Ausschuss auf den St. Nimmerleinstag verschieben würde, entgegnet sie damit, dass mit der anstehenden Justizreform die Verfahren auch schneller werden sollen.

Höhere Strafen für Leaks

Wenn ein Ausschuss wie ein "inquisitionelles Verfahren" geführt werde, tue das weder der parlamentarischen Kontrolle noch der Justiz gut, meint die Ministerin. Befremdlich ist für Edtstadler, wenn - wie jüngst durch die NEOS geschehen - klassifizierte Akten sinngemäß mit dem Argument an die Öffentlichkeit gespielt werden, dass man selber entscheide, was nach außen gelangen müsse. So etwas sei "außerhalb der Würde eines Rechtsstaats". Damit werde die Geheimhaltung ad absurdum geführt. Höhere Bußen erscheinen Edtstadler in solchen Fällen angemessen: "Wenn es keine Sanktionen gibt, dann ist es meistens so, dass man nicht geneigt ist sich dem zu unterwerfen."

Keine Impfpflicht - außer für bestimmte Branchen

Was Corona angeht, betont Edtstadler, dass es zu keiner allgemeinen Impfpflicht kommen werde: "Unser Zugang war immer das positiv Motivieren." Wenn eine Impfpflicht in einzelnen Bereichen (wie bereits in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen von Ländern umgesetzt, Anm.) verordnet wird, ist das für die Verfassungsministerin rechtlich möglich. Schon bisher habe es in manchen Bereichen eine Impferfordernis gegen andere Krankheiten gegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) tritt für höhere Sanktionen ein, wenn in U-Ausschüssen vertrauliche Akten an die Öffentlichkeit gespielt werden.
  • Wenn ein Ausschuss wie ein "inquisitionelles Verfahren" geführt werde, tue das weder der parlamentarischen Kontrolle noch der Justiz gut, meint die Ministerin.
  • Was Corona angeht, betont Edtstadler, dass es zu keiner allgemeinen Impfpflicht kommen werde.
  • Wenn eine Impfpflicht in einzelnen Bereichen (wie bereits in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen von Ländern umgesetzt, Anm.) verordnet wird, ist das für die Verfassungsministerin rechtlich möglich.