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Debatte über Sterbehilfe im britischen Parlament

Großbritanniens Parlament diskutiert über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Ein Gesetzesentwurf will Menschen, die weniger als sechs Monate zu leben haben, einen assistierten Suizid in England und Wales erlauben, sofern Ärzte und Richter zustimmen. Bisher gilt Beihilfe zum Suizid als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden kann.

Die Debatte über eine mögliche Neuregelung bestimmt seit Tagen die Nachrichten im Vereinigten Königreich. In Umfragen sprechen sich bis zu drei Viertel der Menschen für eine Regelung zur Sterbehilfe aus. Hingegen kritisieren unter anderem Kirchenvertreter die Idee scharf. Im Unterhaus begann nun erstmals seit Jahren eine Parlamentsdebatte. Politikjournalisten sprachen von einem historischen Moment.

Eingebracht wurde die Gesetzvorlage von der Abgeordneten Kim Leadbeater, die den hinteren Reihen der Regierungsfraktion von Labour angehört. Das Kabinett von Premierminister Keir Starmer ist gespalten in der Frage.

Die Neuregelung würde sterbenden Menschen unter strengen Voraussetzungen "eine Wahl, Autonomie und Würde am Ende ihres Lebens" geben, verteidigte Leadbeater ihre Vorlage. Wenn man Geld habe und ins Ausland reise, sei assistierter Suizid auch jetzt möglich. Wegen der aktuellen Rechtslage sei dies aber oft eine erschütternde und einsame Erfahrung.

Gegner der Vorlage kritisieren dagegen unter anderem, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihr Leben zu beenden. Manchen geht die Debatte auch zu schnell.

Im Unterhaus steht die zweite Lesung der Gesetzesvorlage an, auf die üblicherweise eine erste Abstimmung folgt. Die Abgeordneten sollen frei nach ihrem Gewissen entscheiden dürfen und nicht an ihre Fraktion gebunden sein. Bei einer Zustimmung würde die Vorlage weiter mit dem Oberhaus verhandelt.

In Österreich ist aktive Sterbehilfe verboten. Laut Sterbeverfügungsgesetz können aber dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch nehmen wollen, eine sogenannte Sterbeverfügung errichten. Aufklärungsgespräche mit Ärzten sind verpflichtend. Zwei Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte, einer davon muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt durch einen Notar.

ribbon Zusammenfassung
  • In Umfragen sprechen sich bis zu drei Viertel der britischen Bevölkerung für eine Regelung zur Sterbehilfe aus. Die Debatte wird von Kirchenvertretern scharf kritisiert, während die Abgeordnete Kim Leadbeater den Entwurf verteidigt.
  • Die zweite Lesung des Gesetzes steht im Unterhaus an, wobei die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen entscheiden dürfen. Bei einer Zustimmung würde die Vorlage weiter mit dem Oberhaus verhandelt.