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BVT-Prozess: Wichtiger Zeuge fehlte wegen falscher Adresse

Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist am Freitag fortgesetzt worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten einen syrischen General in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft. Als erster Zeuge hätte der damalige stv. BVT-Direktor aussagen sollen, die Ladung wurde aber nicht zugestellt, da er die falsche Dienstadresse angegeben hatte.

Mitverantwortung für Folterungen vorgeworfen

Dem syrischen General wird die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in einem Gefängnis in Ar-Raqqa vorgeworfen. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die Vorgänge in dem syrischen Gefängnis.

Die richtige Adresse angegeben und daher auch anwesend war dann ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter des mittlerweile aufgelösten BVT. Dieser hatte gemeinsam mit dem stv. Direktor die Dienstreise nach Israel angetreten. In Tel Aviv seien Vertreter des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad auf den stv. Direktor zugetreten, um mit dem BVT eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, heißt es in der Anklage.

Der heute befragte Zeuge habe von einer Kooperation nichts gewusst, betonte aber dass damals (Anm.: um das Jahr 2015) eine "angespannte Sicherheitslage für Österreich und Europa" herrschte, unter anderem aufgrund mehrerer "IS-Heimkehrer". Deshalb sei es jedenfalls wichtig gewesen, Informationen bei internationalen Partnerdiensten einzuholen.

Zumindest weitere vier Verhandlungen geplant

Als weiterer Zeuge wurde ein zum damaligen Zeitpunkt für Visa zuständiger Beamter im Innenministerium befragt. Er schilderte, dass sich einer der beiden angeklagten ehemaligen Chefinspektoren bei ihm nach den Einreisevoraussetzungen für einen "syrischen Informanten" erkundigt habe. Aus welchem Land der "Informant" nach Österreich hätte kommen sollen, habe er nicht erfahren. Auch das weitere Aufenthaltsrecht in Österreich sei kein Thema gewesen. Er habe dem Chefinspektor aber die "generelle Auskunft" gegeben, dass der Unterschied eines Asylgesuchs gegenüber einem Visum darin bestehe, dass die Behörden einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich Auskünften über den Asylwerber unterliegen würden.

Es sind zumindest vier weitere Verhandlungstage geplant, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat jede Menge zusätzlicher Zeugen beantragt. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 8. Mai. Urteile könnte es aus derzeitiger Sicht frühestens am 17. Mai geben.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist am Freitag fortgesetzt worden.
  • Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten einen syrischen General in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft.
  • Als erster Zeuge hätte der damalige stv. BVT-Direktor aussagen sollen, die Ladung wurde aber nicht zugestellt, da er die falsche Dienstadresse angegeben hatte.