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Bundesrat: Corona-Wohnzimmertests kehren zurück

Der Bundesrat hat am Donnerstag grünes Licht für die Rückkehr der Corona-Wohnzimmertests gegeben.

Damit ist der Weg frei für diesen Teil der neuen Teststrategie ab 9. April. Jeder kann nun pro Monat fünf Selbsttests gratis in Apotheken abholen, teilte die Parlamentskorrespondenz mit. Der zweite Teil der Teststrategie (fünf PCR-Tests pro Monat) wurde von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bereits per Verordnung geregelt.

Der Bundesrat billigte die notwendige Novellierungen im ASVG und diversen Sozialversicherungsgesetzen sowie im COVID-19-Zweckzuschussgesetz und Gesundheitstelematikgesetz als gesetzliche Grundlage für die Neuausrichtung der Corona-Teststrategie. Bezugsberechtigt für die fünf Antigentests sind alle krankenversicherten Personen und deren Angehörige. Die Regelung gilt bis Ende Juni 2022, wobei der Gesundheitsminister die Bestimmungen bis Ende des Jahres per Verordnung verlängern kann, hieß es.

Geld für Apotheken

Die Apotheken erhalten von den Krankenversicherungsträgern ein Honorar von zehn Euro pro ausgegebener Packung, was diesen aber vom Bund über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert wird. Auch für die Abgabe eines vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Heilmittels zur Behandlung von Covid-19 erhalten die Apotheken ein Honorar von den Krankenversicherungsträgern in der Höhe von 15 Euro.

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ribbon Zusammenfassung
  • Der Bundesrat hat am Donnerstag grünes Licht für die Rückkehr der Corona-Wohnzimmertests gegeben.
  • Damit ist der Weg frei für diesen Teil der neuen Teststrategie ab 9. April.
  • Jeder kann nun pro Monat fünf Selbsttests gratis in Apotheken abholen, teilte die Parlamentskorrespondenz mit.