Mieten, Banken, Steuern
Budget-Sanierung: Diese Maßnahmen sind schon am Weg
Abgesegnet und damit weiter ins Plenum geschickt wurden eine Erhöhung der Bankenabgabe, der Mietpreisstopp in Teilbereichen, ein gesetzliches Budgetprovisorium sowie weitere Steuermaßnahmen. Nicht eingebracht wurden die Abschaffung der Bildungskarenz und die Erhöhung des Energiekrisenbeitrags.
Die Teile des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes:
- Erhöhung der Stabilitätsabgabe für heimische Kreditinstitute (Bankenabgabe)
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent ab Einkommen von einer Million Euro bis 2029
- Das Ende der Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen
- Die Anhebung der Tabaksteuer und Ausweitung auf Alternativprodukte
- Eine Erhöhung der Wettgebühr von zwei auf fünf Prozent
- Die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
Zusätzlich zur Erhöhung der Stabilitätsabgabe sollen die heimischen Banken im heurigen und im kommenden Jahr ähnlich wie bereits von 2017 bis 2020 jeweils eine Sonderzahlung leisten. Diese Sonderabgabe soll rund 300 Millionen Euro pro Jahr ins Budget spülen.
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Die geplante Verlängerung des Energiekrisenbeitrags oder mögliche eine Sonderabgabe für Stromerzeuger findet sich nicht in dem Gesetzesvorschlag, könnte per Abänderungsantrag aber auch noch bei der morgigen Plenarsitzung eingebracht werden.
Grüne stimmten zu
Mit breiter Mehrheit abgesegnet wurde auch eine Mietpreisbremse für geregelte Mietverhältnisse - das betrifft Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Ausgesetzt werden sollen durch die Änderungen bei Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz sowie das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz die für das Jahr 2025 Anfang April fälligen Erhöhungen.
Für den Gesetzesentwurf stimmten im Budgetausschuss neben den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Grünen. Die nächste Valorisierung ist für 1. April 2026 geplant, wobei diese laut Antrag nicht die Inflationsrate des Jahres 2025 übersteigen darf.
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Beschlossen wurde im Budgetausschuss außerdem ein gesetzliches Budgetprovisorium, welches das bisher geltende automatische Budgetprovisorium ersetzen soll. Nötig ist dies wegen der neuen Ressortverteilung, die ebenfalls am Freitag im Plenum beschlossen werden soll. Zudem wird damit sichergestellt, dass bis zum Beschluss eines Budgetgesetzes weiter Staatsschulden aufgenommen werden können.
Leistungen für Ukrainer verlängert
Mehrheitlich beschlossen wurde auch die Verlängerung der Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine - allerdings vorerst nur bis 31. Oktober und nicht wie zunächst vorgesehen um ein Jahr. Begründet wurde dies von Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) damit, dass man die außen- und sicherheitspolitische Situation regelmäßig einer Bewertung unterziehen müsse.
Zur Abstimmung ins Plenum geschickt wurde auch eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld. Der bisher gültige Grenzbetrag soll von jährlich 8.100 auf 8.600 Euro angehoben werden.
Ein Antrag der Grünen zur Änderung des Nationalfondsgesetzes, mit dem der Wahlmodus für den Vorsitzenden geändert werden soll, wurde dagegen dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Einstimmig passierte den Budgetausschuss ein neues Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt und weitere Richtlinienänderungen etabliert werden. Die Richtlinie sieht den Abbau "notleidender Kredite" in Europa vor, indem ein effizienter Sekundärmarkt mittels einheitlichem Rechtsrahmen etabliert werden soll.
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Zusammenfassung
- Der Budgetausschuss hat erste Budgetsanierungsmaßnahmen beschlossen, darunter eine Erhöhung der Bankenabgabe, die jährlich 300 Millionen Euro einbringen soll, und einen Mietpreisstopp für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen.
- Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen über einer Million Euro wird bis 2029 verlängert, während die Verlängerung der Familienleistungen für Ukrainer nur bis zum 31. Oktober beschlossen wurde.
- Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld wird von 8.100 auf 8.600 Euro angehoben, und ein neues Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz wurde einstimmig verabschiedet.