APA/HERBERT NEUBAUER

Blümel-Kabinett entschied Geheimhaltung und Ausdrucken von Akten

Das Kabinett von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) soll für die hohe Geheimhaltungsstufe von Akten, die laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) an den Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert werden mussten, verantwortlich sein. Auch das Ausdrucken der Akten sei eine Anweisung aus dem Kabinett gewesen, sagte eine Auskunftsperson im Ibiza-U-Ausschuss.

Am späten Nachmittag bzw. frühen Abend - nach der Sondersitzung des Nationalrats - wurde im Ibiza-Untersuchungsausschuss die zweite Auskunftsperson des Tages einvernommen. Es handelte sich um eine Abteilungsleiterin im Finanzministerium. Sie ist unter anderem auch für Aktenlieferungen an den U-Ausschuss zuständig.

Die Mails für die Aktenlieferung an den U-Ausschuss seien ihr von den Abteilungen digital - teilweise als Mails, teilweise auf Datenträgern - vorgelegt worden, sagt die Auskunftsperson auf Frage von SPÖ-Mandatar Christoph Matznetter. Die inhaltliche Aufbereitung der Daten sei nicht ihre Zuständigkeit, sie sorge nur für die Organisation der Übermittlung.

Anweisung zu Geheimhaltugnsstufe und Ausdrucken aus dem Kabinett

Die Mails auszudrucken sei nicht auf ihre Initiative hin geschehen sondern auf Anweisung aus dem Kabinett im Finanzministerium. Konkret habe sie mit Vize-Kabinettschef Martin Humer sowie einer Referentin diesbezüglich Kontakt gehabt, sagte sie auf Nachfrage von Matznetter.

Dass ausgerechnet Ausdrucke auf Papier anstelle digitaler Dateien ans Parlament geschickt wurden, habe sie nicht selbst veranlasst, sagte die Auskunftsperson, sondern "veranlasst hat es das Kabinett, ausgedruckt habe es ich". Auch die Entscheidung für die anfänglich hohe Klassifizierung mit der Stufe 3 ("geheim") sei im Kabinett getroffen worden.

Aktenlieferung bereits Mitte März zusammengestellt aber noch nicht geliefert

Zudem berichtete die Auskunftsperson, dass die Akten für den Untersuchungsausschuss bereits Mitte März vorbereitet, ausgedruckt und anschließend gelagert worden waren. Es mussten auch noch Rechtsfragen geklärt werden. Wann die Aktensammlung fertig zusammengestellt war, könne sie aber nicht mehr sagen, so die Ministeriumsmitarbeiterin.

Die Anweisung zur Übermittlung der bereits vorbereiteten Akten sei erst nach der Exekutionsanordnung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gekommen, sagte die Auskunftsperson. Der VfGH hatte erst Anfang Mai nach einer Beschwerde der Opposition eine Exekution bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Finanzministerium beantragt. Nach dieser Entscheidung sagte Blümel die sofortige Übermittlung zu.

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Zuvor Novomatic-Schenkungen im Fokus

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss hat zuvor die Schenkungen von Novomatic-Gründer Johann Graf unter die Lupe genommen. Geladen war dazu ein Beamter der Finanzstrafbehörde, der mit der Prüfung der Schenkungen, die von 2009 bis 2020 erfolgt sind, betraut ist. Anlass sind Ermittlungen der WKStA wegen Verdachts auf Abgabenhinterziehung, die im April des vergangen Jahres begonnen haben.

Der Beamte, der seit 1991 im Finanzdienst ist, erklärte am Mittwoch, dass er quasi als "Kriminalpolizei" für die WKStA fungiere, Herrin des Verfahrens sei aber die Anklagebehörde selbst. Nach wie vor sei das Verfahren in der "Ermittlungsphase". Er könne daher auch keine Einschätzungen abgeben, ob der Vorwurf wahr ist oder nicht. Das wird das Gericht klären, erklärte er. Davor müsse die WKStA entscheiden, ob es überhaupt zur Anklage kommt.

Einflussnahme von Novomatic-Vertretern oder von Politikern auf das Verfahren habe er keine wahrgenommen. Er habe sich auch nie mit Politikern getroffen. Freilich habe er aber immer wieder Kontakt mit Anwälten der Beschuldigten oder mit den Beschuldigten selbst. Vereine, die aufgrund der Ibiza-Ermittlungen geprüft werden, liegen nicht in seiner Zuständigkeit. Diese werden vom Finanzamt überprüft, dort laufen die Betriebsprüfungen gegen Vereine.

Der Liveticker zum U-Ausschuss-Tag zum Nachlesen:

ribbon Zusammenfassung
  • Das Kabinett von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) soll für die hohe Geheimhaltungsstufe von Akten, die laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) an den Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert werden mussten, verantwortlich sein.
  • Auch das Ausdrucken der Akten sei eine Anweisung aus dem Kabinett gewesen, sagte eine Auskunftsperson im Ibiza-U-Ausschuss.
  • Bei der Auskunftsperson handelte es sich um eine Abteilungsleiterin im Finanzministerium. Sie ist unter anderem auch für Aktenlieferungen an den U-Ausschuss zuständig.
  • Die Mails auszudrucken sei nicht auf ihre Initiative hin geschehen sondern auf Anweisung aus dem Kabinett im Finanzministerium. Konkret habe sie mit Vize-Kabinettschef Martin Humer sowie einer Referentin diesbezüglich Kontakt gehabt, sagte sie auf Nachfra
  • Zudem berichtete die Auskunftsperson, dass die Akten für den Untersuchungsausschuss bereits Mitte März vorbereitet, ausgedruckt und anschließend gelagert worden waren. Es mussten auch noch Rechtsfragen geklärt werden.
  • Die Anweisung zur Übermittlung der bereits vorbereiteten Akten sei erst nach der Exekutionsanordnung des VfGH Anfang Mai gekommen, sagte die Auskunftsperson.