Beweisverfahren neu aufgerollt: Zweite Runde im Prikraf-Verfahren
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Widersprüche im Ersturteil aufgezeigt, da entlastende Chats nicht hinreichend gewürdigt worden seien. Neues gab es von Angeklagten wie Zeugen am Montag nicht zu hören.
2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt
Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, waren im August 2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache betrug konkret 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei - gespendet.
Das OLG Wien beanstandete etwa, dass sich im Akt sehr wohl Chats zwischen Strache und Grubmüller befinden, die für eine andere Beurteilung geeignet seien, trug die Richterin am Montag zu Beginn der Verhandlung aus dem Urteil vor. Zudem müsse Straches Einfluss als damaliger Oppositionspolitiker auf die Gesetzgebung geklärt werden und ob die zum Thema abgehaltene Pressekonferenz sowie die rechtliche Prüfung der Materie im Klub überhaupt mit heimlichem Agieren zusammenpassen.
WKStA wirft Strache Einflussnahme auf Hübner vor
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigte sich zu Beginn des neuerlichen Verfahrens überzeugt davon, dass sich nach der Gesamtschau die den beiden Angeklagten vorgeworfenen Tatbestände bewahrheiten würden. Auch Einflussnahme auf den damaligen freiheitlichen Nationalratsabgeordneten und nunmehrigen Bundesrat Johannes Hübner wirft die Anklagebehörde Strache vor.
Zu Beginn der wieder aufgerollten Verhandlung wiederholten die beiden Angeklagten, was sie bereits im ersten Prozess beteuert hatten. Grubmüller, eigentlich ein SPÖ-Urgestein, habe die FPÖ unterstützt, da er von den anderen Parteien enttäuscht gewesen sei. Auch diverse Spendenforderungen etwa der ÖVP - unter anderem angeblich an das Alois-Mock-Institut - seien weit höher gewesen als die Zuwendung an die FPÖ.
In den laut OLG zu wenig beachteten Chats, aus denen die Richterin vorlas, ging es vorwiegend um Grubmüllers allgemeines Engagement im FPÖ-Wahlkampf ("Meine Partei ist die FPÖ"). Von dessen Spende habe er nichts gewusst, betonte der ehemalige FPÖ-Obmann Strache ein weiteres Mal vor Gericht. Er habe sich nie mit Spendenlisten auseinandergesetzt. Dass die Privatklinik Währing nicht in den Prikraf aufgenommen war, sei ein "exemplarisches Beispiel für Unrecht, Missstand und Freunderlwirtschaft" gewesen.
Hübner und Belakowitsch als Zeugen
Als erster von zwei Zeugen sagte am Montag Hübner aus, der für seine Fraktion eine juristische Expertise zum Prikraf abgegeben hatte. Er bestätigte seine fachliche Einschätzung bzw. dass ein Initiativantrag einer Oppositionspartei praktisch chancenlos ist. Warum man dann eigentlich in der Opposition überhaupt Anträge stellt, fragte die Richterin. "Weil man ein Zeichen setzt", erklärte Hübner.
Als zweite Zeugin war am Montag die damalige blaue Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch geladen. Sie hatte bei der ersten Verhandlung eine Pressekonferenz mit Strache und Grubmüller als "eine der ungewöhnlichsten" bezeichnet. Warum dies so gewesen sei? "Weil nicht alle gesprochen haben", so die Abgeordnete. Zudem betreffe das Thema eigentlich nicht wirklich ihren Fachbereich Gesundheit - "mir kam es halt sehr kompliziert vor". Aus diesem Grund sei sie auch froh gewesen, dort nicht zu sprechen.
Urteile bereits am 24. November
Am frühen Nachmittag endeten die Befragungen. Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben. Die Urteile sollen bereits am Donnerstag (24. November) fallen.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) ist am Montag am Straflandesgericht Wien neu aufgerollt worden.
- Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben.
- Die Urteile sollen bereits am 24. November fallen, zumal das Beweisverfahren nur zum Teil neu aufgerollt werden muss.