Wolf-Abschuss: Verwaltungsgericht stoppt Tiroler Jäger
Der Abschussbescheid für die beiden Wölfe "108MATK" und "121FATK" in Lavant in Osttirol wurde zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Im Falle des zum Abschuss freigegebenen Problemwolfs "158MATK" im Wipptal (Bezirk Innsbruck-Land) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde zuerkannt, teilte das Land am Dienstag mit. Damit ist nun eine Beschwerde, etwa seitens des WWF, möglich.
Der Abschüsse, die bisher bis zum 31. Oktober 2022 erlaubt gewesen wären, sind damit nicht mehr vollstreckbar. Die Jägerschaft wurde bereits informiert, so das Land.
Nicht sicher, welcher Wolf getötet wird
Beim Wolf in Osttirol fehlte dem Landesverwaltungsgericht die genaue Kennzeichnung, welches Wolfspärchen geschossen werden soll, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Online-Ausgabe. Im Bescheid steht lediglich ein Wolf in der Region. Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die "richtigen" Wölfe entnommen werden, argumentiert das Gericht laut Land. Eine Sprecherin von Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) betonte gegenüber der APA, dass das Landesverwaltungsgericht die Bescheide aufgehoben und zurückverwiesen, aber nicht in der Sache entschieden habe.
Neues Jagdgesetz noch heuer
Man setze nun auf eine rasche Neufassung des Jagdgesetzes, so Geisler. "An einer landesgesetzlichen Neuregelung zur Entnahme von Problemwölfen führt kein Weg vorbei. Mit dem derzeitigen System kommen wir leider nicht weiter. Es lässt zu viel Spielraum für zeitliche Verzögerungen und juristische Spitzfindigkeiten", erklärte Geisler. Die Novelle solle noch heuer beschlossen werden. "In der Zwischenzeit halten wir Linie und reizen die derzeitigen Möglichkeiten aus. Bereits kommende Woche wird das Fachkuratorium Wolf, Bär, Luchs zusammentreten und über die Gefährlichkeit weitere Wolfsindividuen in Osttirol entscheiden. Dort sind im heurigen Sommer bereits über 200 Schafe und auch ein fast ausgewachsenes Rind Wölfen zum Opfer gefallen", so der Landeshauptmannstellvertreter. Wenn notwendig, solle auch "juristisches Neuland" betreten werden.
Ziel bleibe weiterhin die Anpassung der FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie und eine grenzüberschreitende Betrachtung der Wolfspopulation. "Ohne die Einsicht der EU, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, haben alle Bemühungen auf Landesebene nur den Charakter der Symptombekämpfung", betonte Geisler.
ÖVP fühlt sich von WWF gefrotzelt
Scharfe Worte fand ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf. Die Aufhebung der Abschussbescheide für Problemwölfe sei "nicht hinnehmbar". Der Landesgesetzgeber lasse sich vom WWF "nicht weiter frotzeln".
Grüne wollen Sender für Wölfe
Etwas anders fiel die Reaktion des grünen Koalitionspartners aus. Dessen Landtagswahlspitzenkandidat Gebi Mair forderte einmal mehr die Besenderung von Wölfen. Auch er ortete juristischen Spitzfindigkeiten, dessen Weg "kein Schaf mehr geschützt hat." "Hätten wir im Frühjahr die Besenderung von Wölfen forciert, wie wir es vorgeschlagen haben, wären wir heute nicht in dieser misslichen Lage. Ich ärgere mich, dass die Schafbauern und Bäuerinnen das ganze Jahr hingehalten werden, statt das zu unternehmen, was möglich und umsetzbar ist", sagte Mair.
Zusammenfassung
- Zwei Wölfe waren in Tirol zum Abschuss freigegeben, das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat den Bescheid aber vorerst an die Behörde zurückverwiesen, bevor die Tiere getötet werden konnten.
- Der Abschüsse, die bisher bis zum 31. Oktober 2022 erlaubt gewesen wären, sind damit nicht mehr vollstreckbar. Die Jägerschaft wurde bereits informiert, so das Land.
- Man setze nun auf eine rasche Neufassung des Jagdgesetzes.