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Falschaussage

Sebastian Kurz muss im Mai erneut vor Gericht

Heute, 06:42 · Lesedauer 1 min

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) muss am 26. Mai erneut vor Gericht.

Der Prozess gegen Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss geht im Mai am Oberlandesgericht Wien weiter, wie der "Kurier" am Mittwoch berichtete. Der Ex-Kanzler hatte volle Berufung angemeldet. 

Im Februar 2024 wurde Kurz wegen falscher Beweisaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli hatte wegen Falschaussage sechs Monate auf Bewährung ausgefasst. Beide wurden von einigen Punkten freigesprochen. 

Kurz beteuert Unschuld 

Der Schuldspruch betraf die damalige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben soll, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt.

Nach wie vor gibt Kurz an, unschuldig zu sein. 

Video: Ex-Kanzler Kurz im großen Interview

Zusammenfassung
  • Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) muss am 26. Mai erneut vor Gericht.
  • Der Prozess gegen Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss geht am Oberlandesgericht Wien weiter. Der Ex-Kanzler hatte volle Berufung angemeldet. 
  • Im Februar 2024 wurde Kurz wegen falscher Beweisaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.