Amnesty-Kritik an Nehammer nach Pushback-Urteil
Das Gericht hatte nach einer Beschwerde des 21-Jährigen Ayoub N. entschieden, dass dessen Behandlung durch steirische Polizisten und die sofortige Zurückweisung (Pushback) nach Slowenien sowohl das Recht auf Achtung der Menschenwürde als auch das Recht auf ausreichende Dokumentation verletzt haben und deshalb rechtswidrig waren. Zudem legte der Richter nahe, dass es sich um keinen Einzelfall handle, sondern solche Pushbacks - sie widersprechen etwa der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) - in Österreich methodisch Anwendung fänden.
Laut Amnesty zeigt das Urteil, dass es für eine solche Vorgehensweise eine gewisse "Einstellung, ein Mindset" in der Polizei gibt. Es sei ein "menschenrechtlich wirklich schwerer Skandal", wenn ein so grundlegendes Menschenrecht, wie einen Asylantrag zu stellen, in solcher Art und Weise verletzt werde - "erniedrigend, demütigend, mit widerlichen Begleitumständen (...) - im Glauben, es geht einfach", so Patzelt zu Ö1.
Er sei "wirklich entsetzt" darüber, dass Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) als oberster Chef der Polizei zu dem Fall nicht Stellung beziehen wolle und "das zu einem lokalen Problem macht", kritisierte der Amnesty-Generalsekretär. Der Fall sei die "zentrale Verantwortung eines politischen Kopfes" wie des Innenministers. Dieser müsse dafür sorgen, dass es künftig keine illegalen Pushbacks aus Österreich mehr gebe.
Die Landespolizeidirektion Steiermark wies indes die Vorwürfe der methodischen bzw. regelmäßigen Praxis der Zurückweisungen "entschieden zurück", wie ihr Sprecher Markus Lamb laut Ö1 sagte. Man prüfe nun eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof; das derzeitige Urteil sei noch keine endgültige Entscheidung. Sollte aber Fehlverhalten seitens der Polizei festgestellt werden, werde man das "so zur Kenntnis nehmen und in unsere Ausbildung und unser Vorgehen einfließen lassen", meinte Lamb.
Kritik auch aus dem EU-Parlament
Auch Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, sprach sich am Dienstag anlässlich des Urteils und einer Debatte im EU-Parlament klar gegen Pushbacks aus. Flucht sei kein Verbrechen, "jeder Mensch, der an die Grenze eines Landes kommt und sagt: ich brauche Asyl - darf nicht abgeschoben werden, sondern muss ein faires Asylverfahren erhalten", betonte sie in einer Aussendung. Die Pushback-Praktiken der EU-Grenzschutzagentur Frontex und einigen EU-Mitgliedstaaten, wie auch Österreich, "sprechen diesem obersten Prinzip der Flüchtlingskonvention Hohn. Verfolgte Menschen haben Recht auf Schutz und Zuflucht in der EU und verdienen rechtsstaatliche Asylverfahren."
Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath sieht "erheblichen Erklärungsbedarf" bei Nehammer. "Die Polizei darf keine Vor-Selektierung vornehmen, indem sie Menschen in Nachbarländer zurückschickt, bevor über deren Schutzstatus von den österreichischen Behörden entschieden wurde. Genaue diese Praxis wurde jetzt aber durch das Landesverwaltungsgericht Steiermark festgestellt und als völkerrechtswidrig bezeichnet", hielt sie in einer Aussendung fest. "Ich hoffe, dass dieses Erkenntnis diese Praxis vollends unterbindet. Unsere Grenzen sind kein rechtsfreier Raum - auch an ihnen ist die Menschenwürde zu achten."
Zusammenfassung
- Das gestrige Urteil des steirischen Landesverwaltungsgerichts, laut dem die Zurückweisung eines geflüchteten Marokkaners nach Slowenien ohne eingehende Prüfung der Asylgründe illegal war, sorgt weiter für Diskussionen.
- Das Innenministerium wollte sich zum Fall nicht äußern und verwies auf die Landespolizeidirektion Steiermark.
- Der Fall sei die "zentrale Verantwortung eines politischen Kopfes" wie des Innenministers.