Als geheim eingestuft: Akten aus dem Finanzressort könnten Opposition nichts bringen
Das Finanzministerium hat am Donnerstag wie angekündigt die noch ausstehenden Akten im Umfang von 30 großen Umzugskartons bzw. 204 Ordnern an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt. Die Unterlagen sind als "geheim" klassifiziert, wie die Parlamentsdirektion am Freitag bestätigte. Konkret bedeutet das, dass die Akten im Ibiza-U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können, auch dürfen die Abgeordneten anschließend nicht darüber berichten.
Ändern könnte das auf Antrag der Abgeordneten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Das "Informationsordnungsgesetz" sieht vier Klassifizierungsstufen für Akten in Untersuchungsausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim. Stufe 3, "geheim", ist demnach dann angebracht, "wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung" von Interessen, etwa "der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts", schaffen würde.
Nicht rechtskonform?
Damit ist die Aktenlieferung für die Opposition im U-Ausschuss nur bedingt hilfreich. SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss Kai Jan Krainer gab an, dass mit der Klassifizierung als geheim das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nicht rechtskonform umgesetzt worden sei. Er kündigte an, dass man sich an den Bundespräsidenten wenden würde, damit dieser das Urteil exekutiert.
Geheime Akten dürfen nicht in medienöffentlichen Sitzung zitiert und nicht kopiert werden. Die enorme Menge an Daten kann man in diesem Fall auch nicht am Computer nach Stichwörtern durchsuchen. Die Unterlagen müssten Seite für Seite gelesen werden. Man könnte damit im U-Ausschuss nicht arbeiten, kritisiert Stephanie Krisper von den NEOS.
Blümel wendet Exekution ab
Die entsprechenden E-Mails und Korrespondenzen aus dem Ressort etwa zwischen dem damaligen Generalsekretär Thomas Schmid und Mitarbeitern des früheren Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) unterliegen der Klassifizierungsstufe drei und sind damit geheim.
Verfassungsgerichtshof schaltete Bundespräsident ein
Die Oppositionsfraktionen hatten sich wegen unvollständiger Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. In seinem Erkenntnis hat dieser Anfang März festgehalten, dass die von SPÖ, FPÖ und NEOS geforderten ausstehenden Akten vorgelegt werden müssen.
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Zusammenfassung
- Das Finanzministerium hat am Donnerstag wie angekündigt die noch ausstehenden Akten im Umfang von 30 großen Umzugskartons bzw. 204 Ordnern an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt.
- Die Opposition vermutet, dass die Unterlagen vom Finanzministerium auf Geheimhaltungsstufe 3 gesetzt wurden.
- Wenn das stimme, so Krainer, sei das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nicht rechtskonform umgesetzt worden und man werde sich wegen einer Exekution doch noch an Van der Bellen wenden..
- Die entsprechenden E-Mails und Korrespondenzen aus dem Ressort etwa zwischen dem damaligen Generalsekretär Thomas Schmid und Mitarbeitern des früheren Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) unterliegen der Klassifizierungsstufe drei und sind damit geheim.
- Die Oppositionsfraktionen hatten sich wegen unvollständiger Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Dieser hatte im März festgelegt, dass die ausstehenden Akten vorgelegt werden müssen.
- Nachdem dies nicht erfolgt war, hat der Gerichtshof bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution seiner Entscheidung im Finanzministerium beantragt.