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Alois Stöger will Antwort auf Anfrage gerichtlich erreichen

Der ehemalige Abgeordnete Alois Stöger (SPÖ) hat einen juristischen Etappensieg gegen Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) erzielt. Er erbat Auskunft über Weisungen zur Familienbeihilfe - und zwar nach dem Auskunftspflichtgesetz, das grundsätzlich jedem offensteht. Im Ministerium war man aber der Ansicht, dass Stöger dieses nicht nutzen könne, weil er als Abgeordneter ohnehin ein Anfragerecht habe. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sah das anders und gab Stöger recht.

Zur Vorgeschichte: Stöger wollte im Dezember 2023 im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage von Raab wissen, wie viele und welche Weisungen sie den Sozialversicherungsträgern im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld erteilt habe. Hintergrund war Kritik u.a. von Volksanwaltschaft und Arbeiterkammer, Betroffenen würden im Umgang mit ausländischen Behörden unnötige bürokratische Hürden in den Weg gestellt.

Er habe aber keine konkrete Antwort erhalten, so Stöger zur APA. "Ein Minister darf Weisungen erteilen, aber er muss sich im Nationalrat dafür rechtfertigen", erklärte der ehemalige Sozialminister und derzeitige geschäftsführende SPÖ-Vorsitzende in Oberösterreich, warum er das nicht hinnehmen wollte und einen alternativen Weg gewählt habe: Er fragte nach dem Auskunftspflichtgesetz an. Aber das Ministerium verweigerte die Antwort neuerlich - nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil man die Ansicht vertrat, Stöger stehe kein Auskunftsanspruch aufgrund des Auskunftspflichtgesetzes zu. Er müsse als Abgeordneter sein Interpellationsrecht nutzen, also eine parlamentarische Anfrage stellen, hieß es in dem abschlägigen Bescheid.

Stöger legte dagegen Beschwerde ein, der das BVwG Folge gab. Das Ministerium muss nun das Verfahren fortsetzen - sprich, inhaltlich über Stögers Auskunftsbegehren entscheiden. Ob er tatsächlich eine konkrete Antwort bekommen wird, steht daher noch nicht fest. Falls nicht, muss die Behörde allerdings neuerlich einen Bescheid ausstellen, gegen den dann wieder juristisch vorgegangen werden könnte.

Stöger kritisiert Kulturwandel bei Anfragebeantwortung

Dass Stöger die juristsche Etappe beim BVwG nehmen konnte, hat er wohl der Vorarbeit seines Parteikollegen Kai Jan Krainer zu verdanken, der - ebenfalls unter Verweis auf das Auskunftspflichtgesetz - vom Finanzministerium Informationen zur Thema "Beinschab-Tool" erfragt und nicht erhalten hatte. Das BVwG sah die Auskunftsverweigerung damals als rechtens an. Der Verfassungsgerichtshof befand jedoch, dass damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werde. In Stögers Fall wurde daher - unter Hinweis auf Krainers Causa - bereits anders geurteilt.

Stöger schließt nicht aus, dass noch weitere Parlamentarische Anfragen diesen alternativen Weg nehmen werden, hofft aber, dass sich am Umgang mit Anfragen im Nationalrat etwas ändern werde: "Bisher war es Kultur, dass Anfragen beantwortet werden", aber "diese Regierung hat mit dieser Kultur gebrochen", beklagt er.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Ministerium hatte die Antwort verweigert, da es meinte, Stöger solle sein Anfragerecht als Abgeordneter nutzen, aber das Gericht entschied zugunsten Stögers, was das Ministerium nun zwingt, inhaltlich über die Anfrage zu entscheiden.
  • Stöger kritisiert einen Kulturwandel bei der Beantwortung von Anfragen im Nationalrat und hofft auf eine Änderung im Umgang mit Anfragen, da bisherige Anfragen von Abgeordneten oft unbeantwortet blieben.