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Vorhaben beschlossen

Stocker: "Drücken auf Stopptaste" bei Familiennachzug

Heute, 09:17 · Lesedauer 2 min

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, das im Regierungsprogramm geplante Aussetzen des Familiennachzugs rechtlich umzusetzen.

Den Stopp des Familiennachzugs rechtfertigt die Bundesregierung damit,  dass Österreich in den vergangenen Jahren "mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen konfrontiert" gewesen sei.

Der Familiennachzug schutzberechtigter Menschen hätte "eine Dimension erreicht", durch die "große Herausforderung" für das Land entstanden seien, so Bundeskanzler Christian Stocker beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.

"Drücken jetzt auf Stopptaste"

Die "Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme" seien begrenzt und seien schon jetzt "durch den enormen Zuzug bereits ausgelastet" bzw. hätten ihre "Kapazitätsgrenzen bereits überschritten". Im Jahr 2023 erfolgten nach Angaben des Innenministeriums 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen, im Jahr 2024 waren es 7.762.

Der Großteil sei minderjährig und schulpflichtig gewesen. Daher drücke man jetzt "auf die Stopptaste", so Stocker.

Außerdem sei beim heutigem Ministerrat beschlossen worden, dass ein sogenannter "Integrationsbarometer" - aufbauend auf dem Integrationsmonitoring - erarbeitet werden soll. Dieser soll die Belastung und die Auswirkungen der einzelnen Systeme wie unter anderem Bildung, Gesundheit, Arbeitsmarkt und Wohnen und diesbezügliche Belastungen abbilden. 

Familiennachzug-Stopp: Geflüchtete in Gefahr

Kein "Notstand" - eher "Argumentationsnotstand"

Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher Asylkoordination Österreich, sieht hingegen keinen "Notstand" und betont, dass die Zahlen massiv zurückgegangen sind. Er bezweifelt im PULS 24 Interview auch, dass der Stopp des Familiennachzugs so einfach durchgesetzt werden kann. Karner hat sich nämlich auf die "Nofallklausel" der EU berufen: Sofern eine Notlage nachgewiesen werden kann, kann damit die Dublin-Verordnung vorübergehen ausgesetzt werden. 

Die Situation habe sich seit dem Vorjahr aber "sehr entspannt", die Zahlen seien massiv zurückgegangen, meint Lukas Gahleitner-Gertz und sieht daher höchstens einen "Argumentationsnotstand".

Innenminister Gerhard Karner hat hingegen "genug Vertrauen" in seine Expert:innen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen gedeckt sind, wie er beim Pressefoyer am Mittwoch erklärte.

info Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der regelt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags zuständig ist. Er trat 1997 in Kraft, seitdem gab es verschiedene Änderungen. Die aktuelle Dublin-III-Verordnung gilt seit 2013.

Sie soll verhindern, dass Flüchtlinge in mehreren EU-Staaten Asylanträge stellen, dass sie von Staat zu Staat weitergeschoben werden oder, dass Familienmitglieder getrennt werden, da ihre Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten geführt werden, so die "Asylkoordination Österreich".

Familiennachzug-Stopp: "Bei Ausnahmefall sind wir noch nicht"

Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung hat den Stopp des Familiennachzugs im Ministerrat am Mittwoch beschlossen.
  • Den Stopp des Familiennachzugs rechtfertigt die Bundesregierung damit,  dass Österreich in den vergangenen Jahren "mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen konfrontiert" gewesen sei.
  • Der Familiennachzug schutzberechtigter Menschen hätte "eine Dimension erreicht", durch die "große Herausforderung" für das Land entstanden seien, so Bundeskanzler Christian Stocker beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.
  • Daher drücke man jetzt "auf die Stopptaste", so Stocker.