Zadic zu Ibiza: "Genau deswegen" wurde Strafrecht verschärft
Der Begriff des "Amtsträgers" wird - auch als Reaktion auf das Ibiza-Video - ausgedehnt. Dass das Verhalten von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video nicht strafbar war, weil er zum Zeitpunkt kein Amtsträger war, sei für viele Menschen unverständlich gewesen, sagt Justizministerin Alma Zadic im PULS 24 Interview. Strache hatte einer vermeintlichen Oligarchen-Nichte auf Ibiza nämlich Gegengeschäfte als Vizekanzler versprochen, noch bevor er überhaupt gewählt wurde. In Zukunft wäre dies also strafbar.
"Genau deswegen haben wir jetzt diese Strafbarkeit im Bereich der Korruption (...) vorverlagert, damit für Personen, die sich um ein Amt bewerben, die gleichen Standards gelten wie für Personen, die sich in einem Amt befinden", erklärt Zadic."Wir wollen nicht, dass wir Politker:innen wählen, die bestechlich sind", so die Ministerin. Diese strengeren Anti-Korruptions-Regeln gelten dann aber nicht mehr nur für Politiker:innen, sondern auch für Beamt:innen, die sich für hohe Posten im Staat bewerben, etwa als Sektionsleiter.
Gekauftes Mandat nur im Erfolgsfall strafbar
"Jeder der versucht, sich mit einem Geldkoffer ein Mandat zu kaufen, macht sich strafbar. Und natürlich auch der, der den Geldkoffer annimmt", so die Justizministerin. Als gekauft gelte ein Mandat erst dann, wenn man es auch angetreten werde.
Im Strafrecht sei man darauf angewiesen, eine Straftat auch an objektiven Kriterien festzumachen. Schafft man es trotz Bestechung also nicht in den Landtag oder gar den Nationalrat, könnte man also ohne Strafe davon kommen. Für Zadic sei jetzt trotzdem ein großer Schritt getan, um "Korruption den Riegel vorzuschieben."
Von den Verschärfungen bleibt die Gemeindeebene weitestgehend unberührt, weil für Zadic der Einfluss auf die Gesetzgebung ein entscheidendes Kriterium bei der Ausarbeitung der Reform gewesen sein.
Kritik von der Opposition
Die Opposition kritisiert das Reformpaket der Regierung. Den NEOS geht das Paket nicht weit genug. Für den stellvertretenden Klubobmann Niki Scherak gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Bestechliche Politiker:innen sollten auch abseits eines Wahlkampfs bei Bestechlichkeit zur Verantwortung gezogen werden können.
Scherak: Reformpaket "ein ziemlich schlechter Witz"
Forderungen des Anti-Korruptionsvolksbegehren teilweise erfüllt
Mit der vorgestellten Reform des Korruptionsstrafrechts geht man auf die Forderungen des Anti-Korruptionsvoksbegehrens ein - einige Punkte sind aber noch offen. Etwa eine unabhängige Bundestaatsanwaltschaft. Zadic fordert "Transparenz beim Handeln der Exekutive". Wenn Fehler passieren, brauche es harte Strafen und klare Regeln.
Um Korruptionsbekämpfung auch umzusetzen, brauche es eine effiziente und "gut ausgestattete Justiz". In diesem Bereich sei durch mehr Personal bereits einiges richtig gemacht worden in den letzten Jahren.
Beim ausstehenden Informationsfreiheitsgesetz sei man schon "viele Schritte gegangen" und Zadic zeigt sich "sehr zuversichtlich", dass der Gesetzesbeschluss auch gelingen würde.
Zusammenfassung
- Der Begriff des "Amtsträgers" wird - auch als Reaktion auf das Ibiza-Video - auch auf Personen ausgedehnt, die sich um ein Amt bewerben, beschreibt Justizministerin Alma Zadic im PULS 24 Interview.
- Für Personen, die sich für ein politisches Amt bewerben gelten dann die gleichen Regeln, als hätten sie das Amt bereits bekommen.
- "Wir wollen nicht, dass wir Politker:innen wählen, die bestechlich sind", so Zadic.