Schuldspruch im Beleidigungsprozess gegen Paulus Manker
Sollte Manker den Betrag nicht bezahlen, müsste er im Fall der Rechtskraft des Urteils 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Manker erbat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Auch der Kläger, der bei der Verhandlung aus Krankheitsgründen nicht anwesend war, gab noch keine Erklärung an. Ob das Urteil Rechtskraft erlangt, entscheidet sich somit am kommenden Montag.
Zeller hatte Manker verklagt, weil er sich diverse Kraftausdrücke, mit denen ihn jener in verschiedenen Medien und zuletzt sogar in der Hauptverhandlung bedacht hatte, nicht gefallen lassen wollte. Schuldsprüche ergingen jeweils zum Vorwurf, Zeller sei eine "geldgierige Kanaille", ein "Intrigant", ein "Psychopath" und "Scharlatan" mit einem "seltsamen Charakter" und einem "psychischen Schaden". Im laufenden Prozess hatte Manker den Kläger dann auch noch als "Kulturschwuchtel" bezeichnet, was Richter Hartwig Handsur ebenfalls als "exzessive Beleidigung" und somit tatbestandsmäßig wertete. Zu Mankers Behauptung eines "lupenreinen Subventionsbetrugs" erging ein Freispruch, weil nach Ansicht des Gerichts nicht feststellbar war, auf wen konkret dieser Vorwurf gemünzt war.
Der Regisseur hatte im Südbahnhotel seine Erfolgsproduktionen "Alma" und "Die letzten Tage der Menschheit" inszeniert. Mit dem Eigentümer des Hotels kam es allerdings zu Unstimmigkeiten. Manker behauptete, er sei Schikanen ausgesetzt gewesen. So habe man im April 2023 die Heizung abgedreht und Vertragsklauseln missachtet. Zeller wiederum behauptete, Manker habe sich über Vertragsbedingungen hinweggesetzt und sein Hotel "besetzt". Ende Jänner 2024 kam es dann zur Zwangsräumung: dem Südbahnhotel zufolge hatte am 30. September 2023 die letzte reguläre Vorführung von Mankers "Die letzten Tage der Menschheit" stattgefunden. "Laut Vertrag hätte der Künstler spätestens 45 Tage später das Hotel räumen müssen. Doch Manker weigerte sich auszuziehen und versperrte mit den Requisiten seitdem die Räumlichkeiten des Hotels", kommunizierte die Südbahnhotel Kultur GmbH damals in einer Aussendung. Nach einer Räumungsklage sei daher die Zwangsräumung erfolgt.
Manker bis zuletzt schulduneinsichtig
Manker zeigte sich vor dem Strafgericht bis zuletzt schulduneinsichtig. Sein Schlusswort gestaltete er als ausufernden Monolog, in dem er Zeller unter anderem als "rücksichts- und schamlos" bezeichnete. Dieser habe ihn mit seinen beiden "Erfolgsproduktionen" ins Südbahnhotel gelotst und damit "steinreich" werden wollen, indem er für sich zwei Drittel aller Einnahmen aus dem Ticketverkauf, dem Sponsoring und den Subventionen beansprucht hätte, behauptete Manker. An zwei Abenden seien das Publikum und die Schauspieler von "zehn Hünen, schwarz gekleideten Mazedoniern" von der Vorstellung "ausgesperrt worden".
Zusammenfassung
- Paulus Manker wurde wegen übler Nachrede und Beleidigung im Prozess gegen den Immobilieninvestor Christian Zeller verurteilt, mit einer Geldstrafe von 560 Euro, die sich aus 140 Tagessätzen zu je vier Euro zusammensetzt.
- Sollte Manker die Strafe nicht begleichen, drohen ihm 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, während das Urteil am kommenden Montag rechtskräftig werden könnte.
- Der Konflikt zwischen Manker und Zeller dreht sich um Vertragsstreitigkeiten im Südbahnhotel, die letztlich zur Zwangsräumung Ende Januar 2024 führten, nachdem Manker sich weigerte, das Hotel zu verlassen.