Oberster Gerichtshof
Sicherstellung von Daten: WKStA gewinnt gegen Kanzleramt
Das über Jahre laufende Verfahren zwischen Bundeskanzleramt und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Sinne der Anklagebehörde entschieden worden. Das berichtet der "Standard".
- Mehr lesen: Thomas Schmid erhielt Kronzeugenstatus
In der Causa, die aus dem Jahr 2022 datiert, geht es um das Verlangen der Staatsanwaltschaft, Zugriff auf E-Mails und andere digitale Daten von Beschäftigten etwa aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu erhalten.
Staat hat keine Grundrechte
Mit diesen Daten wollte die Behörde in der Causa Inseratenvergabe vorankommen. Jedoch verweigerte das Kanzleramt lange die Herausgabe mit dem Argument des Datenschutzes. Später gestatteten Landes- und Oberlandesgericht jedoch die Auswertung der Daten.
Dem schloss sich nun der Oberste Gerichtshof an. Das Kanzleramt habe kein Recht gehabt, sich gegen die Sicherstellung von Mails und anderen Daten zu wehren. Staatlichen Organen, die im Hoheitsvollzug agierten, stünden keine Grundrechte zu.
Zusammenfassung
- Das über Jahre laufende Verfahren zwischen Bundeskanzleramt und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Sinne der Anklagebehörde entschieden worden.
- In der Causa, die aus dem Jahr 2022 datiert, geht es um das Verlangen der Staatsanwaltschaft, Zugriff auf E-Mails und andere digitale Daten von Beschäftigten etwa aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu erhalten.
- Mit diesen Daten wollte die Behörde in der Causa Inseratenvergabe vorankommen. Jedoch verweigerte das Kanzleramt lange die Herausgabe mit dem Argument des Datenschutzes.
- Später gestatteten Landes- und Oberlandesgericht jedoch die Auswertung der Daten.
- Dem schloss sich nun der Oberste Gerichtshof an. Das Kanzleramt habe kein Recht gehabt, sich gegen die Sicherstellung von Mails und anderen Daten zu wehren. Staatlichen Organen, die im Hoheitsvollzug agierten, stünden keine Grundrechte zu.