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Nach Tod von Kamerafrau: Baldwin-Dreh wird anderswo fortgesetzt

Nach dem tödlichen Schuss auf die Kamerafrau Halyna Hutchins sollen die Dreharbeiten für den Film "Rust" Medienberichten zufolge umziehen.

"Die Produktion erwägt andere Standorte, auch in Kalifornien, aber es wurden noch keine Entscheidungen getroffen", wurde die Anwältin der Produktionsfirma in "The Hollywood Reporter" zitiert. Auch "Variety" berichtete, dass die Arbeiten ab Jänner nicht in New Mexico fortgesetzt werden sollten und nach einem neuen Drehort gesucht werde.

Chef-Kamerafrau Hutchins (42) war auf einer Filmranch in Santa Fe (New Mexico) am 21. Oktober tödlich verletzt worden. Die Bilder vom Set inmitten einer trostlosen, staubigen Landschaft gingen um die Welt. Baldwin, der als Hauptdarsteller und Produzent bei dem Film mitwirkte, hatte eine Waffe bei der Probe für eine Szene bedient, als sich ein Schuss löste.

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Außergerichtliche Einigung mit Angehörigen

Hutchins hinterließ einen Ehemann und einen Sohn. Die Familie reichte im Februar Klage gegen Baldwin und andere Mitwirkende ein und warf ihnen darin grob fahrlässiges Verhalten vor. Anfang Oktober einigte sich Baldwin mit den Angehörigen außergerichtlich. Hutchins' Witwer teilte durch seinen Anwalt mit, dass er die Klage fallen gelassen habe. Ein Gericht muss die Vereinbarung noch formell billigen.

"Wir glauben alle, dass Halynas Tod ein schrecklicher Unfall war", schrieb Matthew Hutchins. Er habe kein Interesse daran, Baldwin und den Filmproduzenten die Schuld zuzuweisen. Stattdessen wollten sie die letzte Arbeit der Kamerafrau würdigen. Der Witwer kündigte an, dass der nach dem tödlichen Vorfall eingestellte "Rust"-Dreh im kommenden Jänner fortgesetzt werde - er sei nun als ausführender Produzent daran beteiligt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem tödlichen Schuss auf die Kamerafrau Halyna Hutchins sollen die Dreharbeiten für den Film "Rust" Medienberichten zufolge umziehen.
  • Die Familie reichte im Februar Klage gegen Baldwin und andere Mitwirkende ein und warf ihnen darin grob fahrlässiges Verhalten vor. Inzwischen hat man sich außergerichtlich geeinigt.