Causa Heller: Schaden für Kunstmarkt "irreversibel"
"Es wäre ein Scherz gewesen, wenn Heller es bis zur Bezahlung hätte kommen lassen und sich dann als Urheber zu erkennen gegeben hätte", kommentiert der Kunstexperte und Auktionator Otto Hans Ressler gegenüber der APA. Nachdem aber Geld geflossen sei, sehe er persönlich die Sache jedoch anders.
Vorgang von Gerichten "völlig unangemessen"
Er sei allerdings kein Anwalt, um dies rechtlich zu beurteilen, unterstreicht Ressler. Fest stehe für ihn jedenfalls: "Der Schaden für den Kunstmarkt ist angerichtet und irreversibel." Fälschungen seien "ein Riesenproblem für den Kunstmarkt, vergleichbar mit der Korruption in der Politik. Das untergräbt das Vertrauen und verleidet die Freude an der Kunst." Als Teil des Problems empfindet er den Umstand, "dass die Gerichte völlig unangemessen mit diesen Fällen umgehen, obwohl es oft um hohe Summen geht".
Verfahren in Fälschungsfällen würden regelmäßig eingestellt. Über den Basquiat-Experten Dieter Buchhart, den Heller mit seiner Geschichte überzeugt habe, könne man jedenfalls nicht die Nase rümpfen: "Jeder von uns kann sich irren. Manchmal sind Fälschungen so gut, dass sogar die Künstler selbst darauf hereinfallen."
Buchhart unterstreicht unterdessen in einem Statement gegenüber der APA: "Im Zuge eines am 1. Juni 2016 mit Herrn André Heller geführten Interviews, gab Herr Heller an, dass der Künstler Jean-Michel Basquiat einen Rahmen mit kleinen Zeichnungsfragmenten Basquiats selbst angefertigt hat. Ich habe den Rahmen weder authentifiziert, noch habe ich jemals behauptet, dies getan zu haben."
Tatbestand Betrug erfüllt?
Eine rechtliche Einschätzung zur aktuellen Causa gab der APA der in Linz tätige Rechtsanwalt Oliver Plöckinger, der über "Raubkopie und Kunstfälschung" habilitiert hat. Habe man ein Werk selbst hergestellt und unter dem Deckmäntelchen, es stamme von einem anderen Künstler, verkauft, so könne der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, so Plöckinger grundsätzlich.
Notwendig für Betrug sei eine Täuschung über Tatsachen, etwa die Herkunft - wenn man etwa behaupte, das selbst gemachte Werk sei ein Basquiat. Auf der Gegenseite müsse ein Irrtum vorliegen, etwa einen Basquiat zu kaufen und einen Heller zu erhalten, und ein Vermögensschaden entstehen. Außerdem brauche es einen Bereicherungsvorsatz. "Es kann reichen, dass man den Käufer täuscht", sagte Plöckinger.
Da Heller den Rahmen zurückgekauft habe, könnte allerdings der Strafaufhebungsgrund "Tätige Reue" erfüllt sein. Auch hier gibt es Voraussetzungen: eine vollständige Schadenswiedergutmachung, die freiwillig und rechtzeitig passieren muss - nämlich bevor eine Strafverfolgungsbehörde von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat. Dann würde die eingetretene Strafbarkeit aufgehoben werden, es könne zu keiner Bestrafung mehr kommen.
Bisher kein Ermittlungsverfahren
Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist aktuell kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem vermeintlich von Starkünstler Basquiat, in Wirklichkeit aber von Heller geschaffenen Bilderrahmen anhängig. Das sagte StA-Sprecherin Nina Bussek am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Sollte wegen des "kindischen Streichs", wie Universalkünstler Heller den Ver- und späteren Rückkauf laut der Wiener Wochenzeitung "Falter" bezeichnet, noch Anzeige erstattet werden, wird diese wie üblich von einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt auf einen etwaigen Anfangsverdacht hin geprüft werden. Im Bundeskriminalamt verweist man auf APA Anfrage darauf, dass man etwaige Ermittlungen erst dann aufnehme, sollte die Staatsanwaltschaft tätig werden.
Unterschiedliche Aussagen Hellers
Der "Falter" hatte am Mittwoch enthüllt, dass 2017 ein vermeintlich von Basquiat 1987 kreierter Rahmen gemeinsam mit einem "Untitled" bezeichneten Porträt des Künstlers auf der New Yorker Kunstmesse Tefaf für einen Millionenbetrag angeboten wurde. Während die Echtheit des Gemäldes unbestritten ist, stammte der Rahmen jedoch von André Heller - was dieser im Gespräch mit dem Experten Buchhart anders darstellte.
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Zusammenfassung
- Auch am Tag, nachdem der "Falter" publik gemacht hat, dass Universalkünstler André Heller einen Rahmen von Jean-Michel Basquiat gefälscht hat, geht die Diskussion über die Causa weiter.
- Während die Echtheit des Gemäldes unbestritten ist, stammte der Rahmen jedoch von André Heller - was dieser im Gespräch mit dem Experten Buchhart anders darstellte.
- "Ich hätte ihn auch nicht verkauft", behauptet Heller im "Falter"-Interview.