Assange darf gegen Auslieferung an USA berufen
Der Londoner High Court entschied am Dienstag, dass WikiLeaks-Gründer Julian Assange eine letzte Berufung gegen seien Auslieferung in die USA einlegen darf. Ihm droht eine langjährige Haftstrafe, da seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte.
Wie die Londoner Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag Assanges in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.
Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.
Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit großer Spannung erwartet worden. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assange sieht sich hingegen wegen seiner journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt.
Assange drohen 175 Jahre Haft
Die US-Regierung will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen 175 Jahre Haft.
Seine Frau, Stella Assange, befürchtete im Vorfeld, dass Assange die harten Haftbedingungen in den USA wegen seiner labilen Psyche nicht überleben werde. Suizid-Gefahr war auch der Grund, warum eine Richterin in erster Instanz die Auslieferung zunächst abgelehnt hatte. Doch die Entscheidung wurde später gekippt. Die britische Regierung stimmte seiner Auslieferung zu. Bei einer zweitägigen Anhörung im Februar wurde nun darüber verhandelt, ob es noch einmal zu einem vollen Berufungsprozess kommt.
Video: Auslieferung möglich - Entscheidende Anhörung für Assange
Zusammenfassung
- WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die USA Berufung einlegen.
- Ihm droht eine Verurteilung in den USA unter anderem wegen Verrats, da seine Enthüllungsplattform Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte.