Weststeirer wegen Drohung und schwerer Nötigung verurteilt

Ein Weststeirer ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll im Juni 2020 seine damalige Freundin mit dem Umbringen bedroht und tätlich angegriffen haben. Angeklagt war versuchter Mord, doch die Geschworenen sahen das anders. Der Beschuldigte leugnete jede Tötungsabsicht, er wird außerdem in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Paar hatte sich im Mai kennengelernt, Anfang Juni zog die Frau zum Verdächtigen. Doch das Glück währte nicht lange, denn die Eifersucht des 54-Jährigen war groß. So soll er bereits am 10. Juni während des Messerschleifens zu seiner Freundin gesagt haben: "Schau das große Messer an, damit könnte ich dir die Gurgel durchschneiden". Das bestritt der Angeklagte: "So rede ich nicht, ich hätte gesagt 'I stich di o' oder so", stellte er richtig.

Fünf Tage später eskalierte die Situation, als das Paar mit dem Auto nach Hause fuhr. Der Mann, der nach eigenen Angaben immer Probleme mit Alkohol hatte, hatte ziemlich viel getrunken und war zunächst weinerlich, dann wütend: "Du kommst hier nicht weg, ich rauch nur fertig, dann bring' ich dich um" sagte er und zog den Autoschlüssel ab. "Ich muss aufs Klo", antworte sie. "Nein, ich bring' dich jetzt um", stellte er klar. Dann gelang es ihr, auszusteigen, doch er kam ihr sofort nach, warf sie zu Boden und drückte ihr den Unterarm gegen die Kehle. Sie hatte nach eigenen Angaben Todesangst, konnte sich aber befreien und schrieb ihrem Ex-Freund eine SMS. Dieser verständigte die Polizei.

"Ich wollte sie nie würgen, ich habe sie nur am Boden fixiert", beteuerte der Angeklagte. "Bedroht in dem Sinn hab' ich sie nicht, aber ich werde sicher etwas gesagt haben, ich war ja ein bissl wild", so die Version des Beschuldigten. "Und warum haben Sie das dann gemacht?", fragte Richterin Michaela Lapanje. "Aus innerlicher Wut halt", antwortete der Weststeirer.

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine "psychische Verhaltensstörung durch Alkohol". Die Zurechnungsfähigkeit sei zwar vermindert, aber erhalten gewesen, betonte der Gutachter. Der Beschuldigte sei nüchtern "eher ruhig und einsilbig", er habe aber "aus seinen Problemsituationen nichts gelernt". Walzl sprach von einer "fast klassischen Rauschtat", bei der Eifersucht eine Rolle gespielt habe und sprach sich für eine "langfristige Antialkohol- und Antiaggressionstherapie" aus.

Die Geschworenen sahen in dem Vorfall keinen Mordversuch, sondern eine gefährliche Drohung und schwere Nötigung. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, außerdem verfügte das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


ribbon Zusammenfassung
  • Ein Weststeirer ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
  • Er soll im Juni 2020 seine damalige Freundin mit dem Umbringen bedroht und tätlich angegriffen haben.
  • Angeklagt war versuchter Mord, doch die Geschworenen sahen das anders.
  • "Ich wollte sie nie würgen, ich habe sie nur am Boden fixiert", beteuerte der Angeklagte.