Waldbrandverordnung in 17 NÖ-Bezirken in Kraft
Dabei muss die Übertretung gar keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet. Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken: Amstetten, Baden, Gmünd, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen a.d. Thaya, Wiener Neustadt und Zwettl. Der Bezirk Bruck a. d. Leitha wird nach Angaben aus Pernkopfs Büro am Donnerstag folgen.
Zusammenfassung
- In Niederösterreich sind aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit in 17 Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen worden, informierte LHStv.
- Stephan Pernkopf (ÖVP) am Mittwoch.
- Durch die Verordnungen wird Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.
- Der Bezirk Bruck a. d. Leitha wird nach Angaben aus Pernkopfs Büro am Donnerstag folgen.