Strompreisgestaltung: Linzerin klagt Verbund
Auf dieser Basis hatte der Verbund die Rechnung der Linzerin laut Klage um 163 Prozent erhöht - obwohl das Unternehmen nur aus erneuerbaren Energieträgern Strom erzeugt.
Es sei für Konsumenten unverständlich und nicht gerechtfertigt, dass sich der Strompreisindex an Gas und Öl orientiere, selbst wenn man nur Strom aus Wasserkraft beziehe, meint Rechtsanwalt Michael Poduschka, der laut Berichten in "Krone" und "ORF" im Auftrag der Linzerin beim Handelsgericht Wien geklagt hat. Gemeinsam mit seiner Mandantin hinterfragt er das Merit-Order-Prinzip und die damit einhergehende Preisgestaltung. "Das steht weder in der Österreichischen Bundesverfassung, noch ist es ein Naturgesetz", so Poduschka im "ORF". Die Frage des hohen Strompreises sei bisher lediglich politisch und nicht rechtlich diskutiert worden.
"Sachlich vertieft geprüft"
Der Verbund bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der APA den Eingang der Klage. Die Vorwürfe würden "sachlich vertieft geprüft". Aber mit allen Kunden sei eine gesetzeskonforme Klausel vereinbart. Demnach sei der Arbeitspreis mit dem von der Österreichischen Energieagentur veröffentlichten Strompreisindex (ÖSPI) wertgesichert. Es werde klar und verständlich kommuniziert, dass damit "erhebliche Preisänderungen" möglich sind. "Wir sind daher überzeugt, dass unser Vorgehen rechtskonform ist und werden dies auch im Gerichtsverfahren einbringen", so der Verbund.
Starke Preiserhöhungen
Der Verbund könne sich den starken Preiserhöhungen am europäischen Energiemarkt nicht entziehen. Zugleich gebe es für von der Strompreisanpassung 2022 Betroffene als Vergünstigung unter anderem einen Bonustarif speziell für Kunden, deren Strompreis sich besonders stark erhöht hat. Davon habe auch die Kundin aus Linz seit 1. Juli 2022 profitiert. "Ihre Strompreiserhöhung beträgt daher nicht 163 Prozent. Die diesbezüglichen Vorwürfe sind falsch", so der Verbund.
Zusammenfassung
- Eine Linzerin klagt den Energiekonzern Verbund, weil dieser seine Preise nach dem Merit-Order-Prinzip gestaltet.
- Dieses sieht vor, dass das teuerste Kraftwerk auf dem Markt den Strompreis an der Börse bestimmt.
- Das sind derzeit Gaskraftwerke.
- Auf dieser Basis hatte der Verbund die Rechnung der Linzerin laut Klage um 163 Prozent erhöht - obwohl das Unternehmen nur aus erneuerbaren Energieträgern Strom erzeugt.