Strenge Zulassungsverfahren für Neue Gentechnik gefordert
Laut Ankündigung der EU-Kommission soll die NGT-Verordnung am 7. Juni 2023 präsentiert werden. Bereits 2018 entschied der EU-Gerichtshof (EuGH), dass auch neue Gentechnik-Methoden, wie CRISPRCas unter die EU-Gesetze zu Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Das bedeutet, dass alle GVO-Methoden denselben Sicherheitsbewertungen und Kennzeichnungsvorschriften und damit dem Vorsorgeprinzip unterliegen. Trotzdem hat die Kommission 2021 angekündigt, diese neuen Gentechnik-Methoden aus der EU Gentechnik-Verordnung ausnehmen zu wollen.
Gewessler fordert einen "fundierten, wissenschaftlich basierten Prozess der Risikoabschätzung" in dem Bereich, der "vielfältige Auswirkungen" auf Umwelt, Landwirtschaft und Gesundheit habe. Ihrer Ansicht nach brauche es eine "gemeinsame Arbeitsgruppe mit unterschiedlichen Disziplinen", die sich noch einmal mit der Risikoabschätzung und den Kriterien dazu auseinandersetze. Dies sollte dann in die Gesetzgebung einfließen, sagte Gewessler. Die Umweltministerin hat das Thema beim heutigen EU-Treffen eingebracht.
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 kritisierte in einer Aussendung, dass "dieses voreingenommene Vorgehen der EU-Kommission" einen kritischen neuen Präzedenzfall für konzerngesteuerte Gesetzgebung schaffen würde, der die Umwelt bedrohe, Rechte der Landwirtinnen und Landwirte und das Konsumentenrecht schwäche. "Die in Europa geltenden hohen Schutzstandards müssen auf jeden Fall erhalten bleiben. Es braucht also auch in Zukunft eine umfassende Risikobewertung für gentechnisch veränderte Lebensmittel", sagte Sebastian Theissing-Matei, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace.
Mit rund vier Milliarden Euro Jahresumsatz für Gentechnik-freie Lebensmittel (je zwei Mrd. Euro "Ohne Gentechnik hergestellt" und weitere zwei für "Bio") würde eine Deregulierung bzw. Aufweichung der Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen wesentliche Bereiche des heimischen Lebensmittelmarktes treffen, befürchtete der Interessenverband ARGE Gentechnik-frei. Voraussetzungen, um den boomenden Markt in Österreich abzusichern, sei "eine klare und transparente Kennzeichnung von gentechnischer Veränderung direkt am Produkt, sowie eine vollständige Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen", erklärte ARGE-Geschäftsführer Florian Faber per Aussendung.
Thomas Waitz, EU-Abgeordneter und Ko-Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei warnte unter anderem auch davor, dass eine Rückverfolgbarkeit von genetisch manipulierten Organismen ein schwieriges Unterfangen sei: "Das gilt für die neue Gentechnik noch stärker als für die alte. Die Kommission hat keine wissenschaftlichen Kapazitäten, solche Nachweisprozesse durchzuführen", sagte Waitz. Jedoch müssten Hersteller laut bisheriger EU-Gentechnik-Verordnung Nachweismethoden beim Zulassungsverfahren mitliefern. Wenn NGT nun aus der bisherigen Regulierung ausgenommen würden, falle diese Pflicht jedoch. "Schäden an der Umwelt oder der Biodiversität, können so nicht rückverfolgt und die Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden."
Für die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips und der Kennzeichnungspflicht sprach sich auch Clemens Stammler, Nationalratsabgeordneter der Grünen und Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern (GBB), ein: "Denn die Menschen haben ein Recht auf Entscheidungsfreiheit. Sie müssen sich darauf verlassen können zu wissen, was sie gerade essen", wurde. Ein weiteres Problemfeld sieht Stammler in der Patentierbarkeit, denn: "die Anwendung gentechnischer Methoden ist aufwendig, teuer und damit tendenziell großen Konzernen vorenthalten."
Zusammenfassung
- Während die EU-Kommission an ihren Plänen zur Neuen Gentechnik (NGT) arbeitet, hat Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) ihre Bedenken dazu geäußert.
- "Wir möchten sicherstellen, dass auch für Verfahren der Neuen Gentechnik ein strenges Zulassungsverfahren für Europa" gelte, sagte Gewessler am Donnerstag in Brüssel vor einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen.
- Die Umweltministerin hat das Thema beim heutigen EU-Treffen eingebracht.