Steirischer Wirt wegen versuchten Mordes in Graz vor Gericht
Als ein anderer dazwischen ging, bekam dieser einen Stich in den Bauch ab. Beides wurde als Mordversuch gewertet und bereits einmal verhandelt, doch der Angriff ohne Verletzung landete wegen eines Formalfehlers ein zweites Mal vor Gericht. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig.
Im ersten Rechtsgang befanden die Geschworenen, dass es sich bei dem ersten Angriff - bei dem niemand verletzt wurde - um versuchten Mord handelte. Der Mann, der den Stich auf das erste Opfer abwehren konnte, bekam selbst das Messer in den Bauch. Dieser Vorfall wurde als grob fahrlässige Körperverletzung angesehen, insgesamt wurde der Wirt zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch im zweiten Fall ist rechtskräftig.
Angeklagter: "Den stich i ab"
"Das Ganze war eine zufällige Geschichte", stellte Staatsanwalt Daniel Weinberger zu Beginn der zweiten Runde fest. Der Wirt hatte keinerlei Beziehung zu den Männern, die sich im Gastgarten eines Lokals aufhielten. Als Motiv sah der Staatsanwalt eine Kränkung, die aus einer Monate zurückliegenden Zurückweisung des Beschuldigten durch eine Kellnerin lag und die in Begleitung einer der beiden Männer war.
"Den stich i ab", soll der Angeklagte geäußert haben und holte laut Zeugen aus der Küche des Lokals ein Fleischermesser. Er ging im Hof auf die Männer zu und hob das Messer, weil er nach Meinung des Staatsanwaltes einen der im Hof Stehenden in den Rücken stechen wollte. Der zweite sah, was er vorhatte und stieß den Angreifer an der Schulter zurück. Dieser Vorfall wurde vom Ankläger als Mordversuch eingestuft.
Anwalt: Mandant wollte nur Angst machen
Verteidiger Gunther Ledolter beteuerte, sein Mandant wollte mit dem Messer den Männern nur Angst machen. Die Frau spiele eine ganz nebensächliche Rolle, das Motiv seiner Meinung nach sei "konstruiert". Er betonte auch, wie tüchtig sein Mandant sei. "Er ist jetzt Chef der Gefängnisküche", führte der Anwalt aus.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, dann sollte es auch ein Urteil geben. Dabei wird die Strafe für beide Taten neu bemessen.
Zusammenfassung
- Ein steirischer Wirt ist am Donnerstag wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht in Graz gestanden.
- Der Mann soll im Dezember 2021 mit einem Messer auf einen Mann losgegangen sein.
- Als ein anderer dazwischen ging, bekam dieser einen Stich in den Bauch ab. Beides wurde als Mordversuch gewertet und bereits einmal verhandelt.
- Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig.