APA/CHRISTOPHER ECKL

Sohn in Hundebox gesperrt: Mutter beruft gegen Schuldspruch

20 Jahre Haft war vergangenen Donnerstag das Urteil für jene Mutter aus Waidhofen im Waldviertel, die ihr Kind über Monate hinweg quälte und in eine Hundebox sperrte. Wie PULS 24 erfuhr, will die Mutter gegen das Urteil in Berufung gehen.

Zwischen Juli und November 2022 wurde ein damals 12-jähriger Bub in Waidhofen an der Thaya in eine Hundebox gesperrt und geschlagen. Das Kind musste am Boden schlafen, musste frieren und hungern, bis es ins Koma fiel. Vergangenen Donnerstag wurde die Mutter, die ihren eigenen Sohn derart quälte, wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Wie PULS 24 erfuhr, hat die 33-jährige Mutter nun über ihre Anwältin Astrid Wagner Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung wegen der Strafe und Berufung wegen des privatrechtlichen Zuspruches von 80.000 Euro angemeldet.

Haft für Hundebox-Mutter

Die Zweitangeklagte, die die Mutter zu den Misshandlungen angestiftet hatte, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte bereits am Tag des Urteils eine Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.

Der Prozess im Rückblick:

Wie PULS 24 vom Anwalt des Opfers Timo Ruisinger erfuhr, sei die Opferfamilie - der leibliche Vater und die anderen Angehörigen - über die Berufung der Mutter entsetzt.

Operanwalt: Mutter hat "keine Reue gezeigt"

ribbon Zusammenfassung
  • Zwischen Juli und November 2022 wurde ein damals 12-jähriger Bub in Waidhofen an der Thaya in eine Hundebox gesperrt, ausgehungert und geschlagen, bis es ins Koma fiel.
  • Vergangenen Donnerstag wurde die Mutter, die ihren eigenen Sohn derart quälte, wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
  • Wie PULS 24 erfuhr, hat die 33-jährige Mutter nun Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung wegen der Strafe und Berufung wegen des privatrechtlichen Zuspruches von 80.000 Euro angemeldet.
  • Die Zweitangeklagte, die die Mutter zu den Misshandlungen angestiftet hatte, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte bereits am Tag des Urteils Berufung angekündigt.