Rennfahrer fuhr in Kärnten in Zuschauer, haftet aber nicht
Zu dem Unfall war es im August 2022 in Reichenau (Bezirk Feldkirchen) gekommen. Ein Rennauto kam von der Fahrbahn ab, durchbrach die Absperrgitter und prallte in die Zuschauermenge. Zwölf Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Versicherung des Veranstalters klagte daraufhin den Rennteilnehmer, das Landesgericht Klagenfurt wies nun die Klage mit einem Streitwert von 130.000 Euro ab.
Laut der Versicherung des Veranstalters habe der Fahrer einen "gravierenden Fahrfehler begangen" - er habe nach der Zieldurchfahrt nicht abgebremst, sondern beschleunigt. Außerdem habe er Manipulationen an seinem Auto durchgeführt. Aus diesen Gründen müsse er für die Hälfte der bereits bezifferbaren Schäden und für die Hälfte aller weiteren Schäden durch den Unfall aufkommen.
Richterin Laura Rausch wies aber die Klage ab. Zwar habe der Rennfahrer einen Fahrfehler begangen: Er habe in der Zielkurve die Handbremse zu lange angezogen gelassen, wodurch das Auto übersteuert habe. Der Fahrer habe dann gegenlenken müssen, wodurch der Wagen in die Zuschauerränge gefahren sei. Das sei aber ein "typischer Fahrfehler", der beim Motorsport jederzeit passieren könne.
Keine "objektive Sorgfaltswidrigkeit"
"Im Gegensatz zu untypischen Fahrfehlern können im Motorsport einem Rennfahrer typische Fahrfehler nicht als objektive Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden", hieß es dazu vom Gericht. Auch eine Manipulation an dem Auto, "die als unfallkausal gewertet hätte werden können", habe nicht stattgefunden. Aus diesen Gründen hafte der Lenker nicht.
Das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch eine Berufung erheben, über die das Oberlandesgericht Graz zu entscheiden hat.
Zusammenfassung
- Das Landesgericht Klagenfurt entschied, dass der Fahrer eines Rennwagens, der im August 2022 bei einem Autoslalom in Reichenau in die Zuschauermenge gefahren war, nicht für die Schäden haftet.
- Bei dem Unfall wurden zwölf Menschen verletzt, doch laut Gericht handelte es sich um einen 'typischen Fahrfehler', der im Motorsport jederzeit passieren könne.
- Die Klage der Versicherung des Veranstalters mit einem Streitwert von 130.000 Euro wurde abgewiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.