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Rechtsstreit um Leih-Scooter-Vergabe in Wien entschieden

Der Rechtsstreit um die Leih-E-Scooter in Wien ist entschieden. Wie Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch mitteilte, hat das Verwaltungsgericht den Einspruch eines nicht zum Zug gekommenen Anbieters abgelehnt.

Wie geplant dürfen in Wien somit künftig vier Betreiber Roller vermieten. Auch die neuen Scooter-Regeln können nun vollständig umgesetzt werden.

In Wien gelten strengeren Regen für die Betreiber von E-Leih-Scootern an sich schon seit 19. Mai. Parken am Gehsteig ist etwa bereits verboten. Auch fixe Anmiet- bzw. Abstellflächen sowie Sperrzonen und Langsamfahrzonen gibt es schon. Ein Abstellen der Gefährte innerhalb von 100 Metern um die Stationen ist verboten, eine Beendigung der Miete im unmittelbaren Umfeld auch gar nicht möglich.

Nummerntafeln geplant

Andere Punkte wie etwa die Reduktion der Zahl der Roller können aber erst jetzt in den Verträgen mit den Betreibern festgeschrieben werden. Vorgesehen ist auch, dass die Elektro-Leih-Scooter künftig über Nummerntafeln verfügen. Die Vereinbarungen mit den Betreibern treten mit 1. Juli in Kraft, für die technischen Änderungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende August.

Konzessionen erhalten die Sharing-Anbieter Bird, Lime, Link und Voi. Letzterer ist ein Neuzugang, der nun erstmals im Stadtbild zu finden sein wird. Katharina Schlittler, die Österreich-Chefin des schwedischen Unternehmens, zeigte sich in einer Aussendung zufrieden: "Wir freuen uns auf den Start in Wien und sind vom Urteil keineswegs überrascht. Wir haben die Durchführung des Vergabeverfahrens der Stadt Wien stets als äußerst gesetzeskonform und transparent erlebt."

"Wir sind sehr stolz auf das Vertrauen, das uns die Stadt Wien entgegenbringt", hielt auch Mark Alexander Friedrich von Bird Rides Austria fest. Man werde mit einem breiten Maßnahmenpaket die ordnungsgemäße und stadtverträgliche Nutzung der E-Scooter sicherstellen, versprach er in einer Aussendung.

Angebot kann gesteuert werden

Auch Verkehrsstadträtin Sima versicherte: "Ich freue mich sehr, dass das Verwaltungsgericht der Entscheidung der Jury gefolgt ist." Mit den Konzessionsvergaben verfüge man über die Möglichkeit, das Angebot zu steuern. Die Mobilitätssprecherin der NEOS, Angelika Pipal-Leixner hob hervor, dass die Scooter eine gute Ergänzung für einen klimafreundlichen Mobilitätsmix darstellen würden, Maßnahmen für ein harmonisches Miteinander im Straßenverkehr aber nötig seien.

Anwalt Claus Casati berichtete, dass das Gericht sich sehr ausführlich mit allen Aspekten der Vergabe auseinandergesetzt hat. Jetzt könne das Vergabeverfahren abgeschlossen werden, betonte Sima. Die Verträge würden nun unterzeichnet. Sie beinhalten den zweiten Teil des neuen Wiener Roller-Regulativs.

Nur 500 Scooter in Innenstadt

Vorgesehen ist etwa die Reduktion des Angebots in den inneren Bezirken, wo besonders häufig über falsch abgestellte Fahrzeuge geklagt wurde. Die Scooter-Flotten werden dort eingeschränkt. Sprich: In der Inneren Stadt dürfen maximal 500 Scooter insgesamt stehen. Vorher waren bis zu 2.500 möglich. In den Bezirken 2 bis 9 sowie im 20. Bezirk gibt es eine Beschränkung auf insgesamt 1.500. Zugleich soll das Angebot in den äußeren Bereichen der Stadt, also etwa an den Öffi-Endhaltestellen, deutlich verbessert werden.

Jeder Scooter wird auch ein Nummernschild erhalten. Das soll die Zuordenbarkeit bei Beschwerden deutlich erleichtern. Auch Blinker und zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen werden vorgeschrieben. Zudem verlangen die Betreiber in den späten Abendstunden Reaktionstests vor einer Anmietung. Damit soll etwa eine mögliche Alkoholisierung erkannt werden.

Um das Roller-Geschen zu beobachten, hat die Stadt auch ein eigenes digitales Dashboard eingerichtet. Auf diese Weise ist eine Kontrolle der Gefährte in Echtzeit möglich. Via GPS-Signal können die Geräte jederzeit geortet werden. Betreiber könnten dadurch sofort informiert werden, wenn es zu Verstößen komme, hieß es.

Apropos Verstöße: Bisher gab es bereits mehr als 1.600 Anzeigen, wie heute berichtet wurde. 25 Euro müssen etwa für falsch abgestellte Roller berappt werden. Wenn die Betreiber die inkriminierten Roller nicht sofort entfernen, wird es noch teurer. Dann werden sie nämlich von der MA 48 kostenpflichtig abgeschleppt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Rechtsstreit um die Leih-E-Scooter in Wien ist entschieden.
  • Wie Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch mitteilte, hat das Verwaltungsgericht den Einspruch eines nicht zum Zug gekommenen Anbieters abgelehnt.