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Wien: Neue Regeln für E-Scooter in Kraft

In Wien gelten ab Freitag neue Regeln für Leih-E-Scooter. Ein Überblick, was es nun zu beachten gilt.

  • Parken am Gehsteig ist nunmehr verboten. 
  • Auch die Verwendung von fixen Anmiet- bzw. Abstellflächen ist verpflichtend, wenn sich solche in der Nähe befinden.
  • Auch Sperr- und Langsamfahrzonen etwa in Parks oder bei Spitälern wurden eingerichtet.

Verzögerung wegen Beschwerde

Ursprünglich hätten die neuen Bestimmungen schon Anfang Mai in Kraft treten sollen. Allerdings hat ein Betreiber die Konzessionsvergabe beeinsprucht.

Das führte nicht nur zu einer Verzögerung, sondern auch dazu, dass einige Punkte noch nicht umgesetzt werden können. Betroffen davon ist etwa die Höchstzahl der Roller. Diese werden in den Verträgen mit den Betreibern festgeschrieben. Die Stadt rechnet mit einer Entscheidung über den Einspruch in zwei bis drei Monaten.

Betreiber müssen Rollen entfernen

Ein Teil der Neuregelung wird aber nun umgesetzt. Für Anmietung bzw. Rückgabe gibt es nun fixe, markierte Abstellflächen an Hotspots. Wer seinen Leih-Scooter in der Umgebung von 100 Meter abstellen möchte, kann seine Miete dort nicht beenden. Das Abstellen außerhalb ist nur dort möglich, wo keine solche Stellfläche in der Nähe ist - und dann eben nicht am Gehsteig, sondern etwa in der Parkspur auf der Straße. Bis zum Jahresende sollen 200 der fixen Scooter-Areale eingerichtet werden. Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • In Wien gelten ab Freitag neue Regeln für Leih-E-Scooter.
  • Ein Überblick, was es nun zu beachten gilt.