Obdachlosen-Morde: U-Haft für 17-Jährigen
Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral mit. Der Beschluss ist bis 28. Dezember rechtswirksam.
Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit prüfen
Der 17-Jährige bleibt vorerst in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt. Ob er zurechnungsfähig und damit überhaupt schuldfähig ist - aus Sicht seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger bestehen daran Zweifel -, wird wohl ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten klären.
Für dessen Einholung hatte sich bereits am Mittwoch die Staatsanwältin ausgesprochen, die einen gewalttätigen Angriff des 17-Jährigen auf seine eigene Mutter behandelt, der er Mitte September mehrere Rippen gebrochen hatte.
Pläne für weiteres Verbrechen?
Der 17-Jährige machte bei der Haftverhandlung zu den ihm vorgeworfenen Tötungsdelikten keine Angaben. Er habe auf seine Aussagen bei der Polizei verwiesen, sagte Gerichtssprecher Zonsics-Kral.
Indessen berichtete die "Kronen Zeitung" am Donnerstag über einen Gastro-Job des 17-Jährigen in der oberösterreichischen Gemeinde Windischgarsten im Herbst. Dem Bericht zufolge soll der Österreicher auch in diesem Zeitraum Pläne für ein weiteres Verbrechen gehabt haben. "Ich war in Windischgarsten genau in einer Nacht unterwegs, um mir ein Opfer zu suchen. Es war in dieser Nacht dort ein Dorffest", berief sich das Blatt auf eine Passage aus einem Vernehmungsprotokoll.
"Ich hatte noch nicht den Entschluss gefasst, dass ich jemanden umbringen will, hatte aber mein Messer dabei und bin aus Langeweile dort herumgegangen", soll der Bursch nach seiner Festnahme in der Beschuldigteneinvernahme erklärt haben. Die fallführende Staatsanwaltschaft Wien wollte sich dazu auf APA-Anfrage mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht äußern.
Zusammenfassung
- Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat über den 17-jährigen Burschen die U-Haft verhängt, der zu Wochenbeginn gestanden hatte, im vergangenen Sommer in Wien zwei Obdachlose getötet zu haben.
- Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral mit. Der Beschluss ist bis 28. Dezember rechtswirksam.
- Der 17-Jährige bleibt vorerst in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt.