Nach Foltervorwürfen: Ermittlungen in Militärakademie eingestellt
Rund um Vorgänge bei der Truppenoffiziersausbildung hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Ermittlungen gegen einen Lehrgangsleiter der Theresianischen Militärakademie eingestellt. Die erhobenen Vorwürfe seien "teils aus rechtlichen und teils aus tatsächlichen Gründen" nicht strafbar, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Erich Habitzl, auf APA-Anfrage einen "Kurier"-Bericht.
Dem Lehrgangsleiter wurden Folter, Nötigung und Amtsmissbrauch vorgeworfen, die im Rahmen einer Kriegsgefangenschafts-Übung vorgefallen sein sollen.
Vorgänge nach NATO-Standard
Die Vorgänge bei der Übung im Rahmen der Führungsausbildung haben dem Bericht zufolge den NATO- und EU-Standards aus dem gültigen Dienstbefehl für die SERE-Ausbildung (Survive, Evade, Resist, Extract) entsprochen. Diese habe den Zweck, die Eignung zum Berufssoldaten im Offiziersrang zu überprüfen und auf Extremsituationen im Einsatz vorzubereiten, teilte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit.
Die Lehrgangsteilnehmer seien keine Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches, allfällig behauptete Nötigungen seien im Hinblick auf die hier spezifischen Ausbildungsrichtlinien und Ausbildungsziele gerechtfertigt, erklärte der Sprecher. "Rollenspiele als Teil der Ausbildung infolge des Dienstbefehls schließt Strafbarkeit im Sinne der Freiheitsentziehung und entwürdigender Behandlung nach dem Militärstrafgesetz aus", sagte Habitzl.
Menschenunwürdige Behandlung
Laut der im vergangenen November bekanntgewordenen Sachverhaltsdarstellung soll im Februar 2022 bei einem vom Curriculum nicht umfassten Ausbildungsszenario zu Übungszwecken eine Art Kriegsgefangennahme von Fähnrichen erfolgt sein. Berichtet wurde u.a. von "gezielter und dauerhafter Belastung" am 16. und 17. Februar, die Teilnehmer seien menschenunwürdig behandelt sowie "erschöpft und gequält" worden. 71 Fähnriche des betroffenen Jahrgangs hatte daraufhin die Vorwürfe in einem Schreiben als "völlig unzutreffend" bezeichnet und zurückgewiesen. Das schwierige Ausbildungsthema Kriegsgefangenschaft sei "realitätsnahe, aber niemals rechtswidrig oder gar menschenunwürdig dargestellt" worden, hieß es.
Ermittelt worden war wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Folter sowie wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, der Freiheitsentziehung sowie der gefährlichen Drohung. Ebenfalls im Raum gestanden war eine entwürdigende Behandlung gemäß Paragraf 35 Militärstrafgesetz. Zwei Vorgesetzte des Lehrgangsleiters waren ebenfalls angezeigt worden. In diesen beiden Fällen waren keine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Zusammenfassung
- Die Ermittlungen gegen einen Lehrgangsleiter der Militärakademie in Wiener Neustadt wurden laut Staatsanwaltschaft aus rechtlichten und tatsächlichen Gründen eingestellt.
- Dem Lehrgangsleiter wurden Folter, Nötigung und Amtsmissbrauch vorgeworfen, die im Rahmen einer Kriegsgefangenschafts-Übung vorgefallen sein sollen.