Motorradfahrer bei Straßenrennen in Wien verletzt: Prozess

Eine 26-jährige Wienerin ist am Mittwoch nach einem vermutlich illegalen Straßenrennen mit ihrem 258 PS starken BMW am Landesgericht zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Sie hatte sich am 3. Mai 2020 am Gürtel mit zwei anderen BMW-Fahrern ein Duell am Gaspedal geliefert. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit konnte sie an einer Kreuzung am Gaudenzdorfer Gürtel nicht mehr rechtzeitig vor einer roten Ampel abbremsen. Sie krachte in das Motorrad eines 22-Jährigen.

Der Motorradfahrer dürfte sich an dem nächtlichen Straßenrennen beteiligt gehabt haben, wie die Aufnahmen einer GoPro-Kamera nahe legten, die er an seinem Helm montiert hatte. Die Bilder belegen, dass die BMW-Lenker mit Geschwindigkeiten weit jenseits von 100 Stundenkilometern unterwegs waren. Das Motorrad, das die Autos schließlich überholte und sich vor diesen einordnete, erreichte eine Spitzengeschwindigkeit von 139 km/h.

Als der weiße 4er-BMW an der Kreuzung das Motorrad rammte, kamen Fahrer und Gefährt unter dem Auto zu liegen. Die Feuerwehr benötigte am Einsatzort zwölf Minuten, um den BMW anzuheben und den 22-Jährigen zu befreien. Der junge Mann erlitt schwere Verletzungen, hatte nach Dafürhalten von Richterin Christina Salzborn aber "alle Schutzengel dieser Welt". Im Krankenhaus wurden zwar ein Bruch des linken Schlüsselbeins, Frakturen des elften und zwölften Brustwirbelkörpers und Prellungen am ganzen Körper festgestellt, der Patient konnte aber nach 16 Tagen das Spital verlassen und nun ohne offensichtliche größere Beeinträchtigungen als Zeuge am Verfahren teilnehmen.

Auf die Frage, wie es ihm gehe, meinte er: "Ich hab' ein Taubheitsgefühl an der Schulter, spüre ein Stechen im Brustkorb und Schmerzen bei Kraftanstrengung und bin wetterfühlig." Ihm sei bewusst, dass er Glück gehabt habe: "Ich bin dankbar, dass wir in Wien Einsatzkräfte haben, die so schnell zur Stelle sind."

Die 26-Jährige war zur inkriminierten fahrlässigen Körperverletzung geständig. Ursprünglich war das Verfahren gegen sie eingestellt worden, erst ein Fortführungsantrag von Rainer Rienmüller, dem Anwalt des Motorradfahrers, bewirkte, dass sie doch noch vor Gericht gestellt wurde. "Ich bin mit meiner Schwester und einer Freundin a bissl herumgefahren in der Stadt", gab die Gemeindebedienstete zu Protokoll. Sie sei "zügig gefahren", meinte sie, worauf sie von der Richterin korrigiert wurde: "Zu schnell. Viel zu schnell." "Ich habe es selber nicht gemerkt, wie schnell", meinte darauf die Angeklagte, die seit drei Jahren den Führerschein besitzt. Den schnittigen BMW hatte sie zwölf Tage vor dem Unfall erstanden.

Im Gerichtssaal entschuldigte sich die 26-Jährige beim Motorradfahrer: "Ich bin sehr erleichtert, wie ich dich in den Saal reingehen gesehen hab'. Ich find's super, dass dir nichts passiert ist." Sie sei nach dem Unfall vier bis fünf Monate nicht mehr Auto gefahren, "jetzt fahr' ich in die Arbeit und wieder zurück". Der 22-Jährige bekam als Privatbeteiligter 1.000 Euro zugesprochen - "ein symbolischer Betrag", wie sein Rechtsvertreter Rienmüller erläuterte.

"Es ist indiskutabel, so im Straßenverkehr zu fahren", stellte die Richterin in der Urteilsbegründung klar. Es sei ein Wunder, dass der Motorradfahrer "noch lebt", der allerdings auch "völlig verantwortungslos" gefahren sei. Da die 26-Jährige zum Unfallzeitpunkt nachweislich keinen Alkohol intus hatte, noch unbescholten sei und geständig war, sei aber mit einer Bewährungsstrafe das Auslangen zu finden. Verteidiger Sebastian Lesigang akzeptierte das Urteil, der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 26-jährige Wienerin ist am Mittwoch nach einem vermutlich illegalen Straßenrennen mit ihrem 258 PS starken BMW am Landesgericht zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden.
  • Sie hatte sich am 3. Mai 2020 am Gürtel mit zwei anderen BMW-Fahrern ein Duell am Gaspedal geliefert.
  • Ich find's super, dass dir nichts passiert ist."
  • "Es ist indiskutabel, so im Straßenverkehr zu fahren", stellte die Richterin in der Urteilsbegründung klar.